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Bei Anwesenheit von Dritten (betriebsfremden Personen oder Kollegen) in der Umgebung der Maschine muss die Bedienungsperson über deren Unversehrtheit wachen
und sie über die Gefahren in Kenntnis setzen; ggf. ist die Maschine anzuhalten und abzuwarten, dass sich diese Personen entfernen, bevor die Arbeit wieder aufgenommen
werden darf.
Überprüfen, dass die Schutzeinrichtungen, die Abdeckungen und alle Sicherheitsvorrichtungen an ihrem Platz sind und dass diese sich in gutem Zustand befinden und
leistungsfähig sind.
Die Installierung, die Inbetriebsetzung und die außergewöhnliche Wartung der Maschine müssen von Fachpersonal ausgeführt werden.
Der Hersteller lehnt jegliche Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden ab, die durch Nachlässigkeit bei der Lektüre und praktischen Anwendung der in der
Bedienungsanleitung enthaltenen Verfahrensabläufe und/ oder Anleitungen entstehen.
Qualifikationen und Aufgaben des Personals
Nachstehend werden die professionellen Eigenschaften des für die Maschine zuständigen Personals definiert.
WARNUNG
Der Gebrauch der Maschine ist nur hiermit beauftragtem und entsprechend eingewiesenen Personal gestattet, das sich in einem Gesundheitszustand befindet, der die reguläre
Abwicklung seiner Tätigkeit gestattet.
Bedienungsperson:
Erfüllt die Aufgaben des gewöhnlichen Arbeitsablaufs, die zum Betrieb der Maschine erforderlich sind: Aktivierung der Steuerbefehle, Laden der Teile, Überwachung
des Produktionszyklus, Reinigung der Oberflächen und Eingriff im Fall eines Festfahrens. Bei der normalen Produktion muss die Bedienungsperson mit allen
Schutzvorrichtungen in aktivem Zustand arbeiten.
Techniker des Herstellers:
Das Personal der Herstellerfirma oder das sonstige von dieser autorisierte Personal übt komplexe Tätigkeiten zur Installierung, Feineinstellung, Reparatur und – auf
Anfrage - Schulung des mit der Maschinenführung betrauten Personals aus.
Wartungsbeauftragter für Mechanik:
Dies ist die direkt dem Benutzer oder dem Hersteller unterstehende und in jedem Fall entsprechend geschulte Person, die die gewöhnliche und außergewöhnliche
Wartung der Maschine vornimmt und deren Ergebnisse in die hierfür vorgesehenen Register einträgt.
Mit der Bewegung und dem Transport betrautes Personal:
Personal, das eine entsprechende Einweisung bezüglich des Gebrauchs der Hebe- und Bewegungsvorrichtungen erhalten hat.
Mit der Entsorgung vertrautes Personal
Fachlich qualifizierte Person, die in der Lage ist, die spezifischen Arbeitsvorgänge ihres Aufgabenbereichs korrekt zu erfüllen und vom Arbeitgeber auf dem Gebiet der
Sicherheit und Gesundheit entsprechend geschult wurde.
1.5.5
Sicherer Arbeitsbeginn
Die Maschine darf nur von einer Person gesteuert und kontrolliert werden, um Situationen zu vermeiden, die für die eigene Sicherheit, sowie die von anderen Personen
gefährlich sein könnten.
Vor und während der Arbeit die Hinweise der an der Maschine angebrachten Signale und/oder Etiketten genauestens befolgen wobei deren Bedeutung in vorliegendem
Handbuch erläutert ist.
Bei allen Kontroll-, Einstellungs-, Reparatur- und Anbauarbeiten versichern Sie sich, dass das Gerät abgestellt und ausgehängt ist.
Das Gerät soll nicht in einem geschlossenen Raum eingesetzt werden, da die Messer herumliegende Gegenstände zerkleinern und mit Gewalt herumschleudern könnten.
(Außerdem besteht die Gefahr, Abgase des Traktors einzuatmen)
Die Maschine darf nicht für andere Arbeiten als die vorgesehenen, für die sie hergestellt wurde, benutzt werden.
74
2016/01_R1

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