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Kann der Gefahrenbereich von der Bedienperson nicht vollständig überblickt
werden, so muss dieser von einer unterwiesenen zweiten Person überwacht
werden.
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Während des Hebe- und Senkvorgangs dürfen sich keine Personen im Be-
wegungsbereich von Heber und Last befinden.
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Nach dem Beenden des Hebevorgangs ist der Bedienhebel der Pumpe (falls
vorhanden) abzunehmen und an der dafür vorgesehenen Stelle abzulegen.
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Die Last darf nur im Schwerpunkt angehoben werden; das Fahrzeug muss
während der Hub- und Senkbewegung nachrollen können. Dadurch kann sich
die Last über dem Heber zentrieren.
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Lasten sind so auf das Lastaufnahmemittel aufzubringen, dass unbeab-
sichtigte Lageveränderungen verhindert werden.
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Sind verstellbare Aufnahmeteller vorhanden, so müssen Höhenunterschiede
der Aufnahmepunkte ausgeglichen werden.
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Es ist nicht erlaubt, unter der angehobenen Last zu arbeiten, solange sie nicht
durch geeignete Mittel gesichert ist (DIN EN 1494).
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Der Heber muss immer mit beiden Händen verschoben werden. Falls die
erforderlichen manuellen Kräfte durch eine Person nicht geleistet werden
können, ist eine weitere Person hinzu zu ziehen.
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Die Bedienpersonen haben bei allen Bewegungen des Grubenhebers darauf
zu achten, dass sie sich und andere nicht gefährden.
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Bei Bodenunebenheiten im Bereich des Hebers ist dieser gegen Wegrollen zu
sichern.
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Der Einsatz des Hebers auf einem Untergrund mit über 6° Neigung ist nicht
zulässig.
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Auf den Lastaufnahmemitteln des Hebers dürfen kein Werkzeug oder andere
Gegenstände abgelegt werden.
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Das Bewegen des Hebers mit Last darf nur in eingefahrenem Zustand durch-
geführt werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Last im Schwerpunkt
aufgenommen und in geeigneter Weise auf dem Lastaufnahmemittel gesichert
ist (z.B. durch Zurrgurte).
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Beim Ein- und Ausbau von schweren Fahrzeugkomponenten (Motor/Aggre-
gate) kann sich die Schwerpunktlage verändern. In diesem Fall müssen vor
dem erneuten Anheben durch den Heber geeignete Maßnahmen (Schwer-
punktbestimmung, Kontrolle des Aufnahmepunktes) ergriffen werden, um ein
Kippen zu verhindern.
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Vor dem Senken ist vom Bediener sicherzustellen, dass sich keine Gegen-
stände im Bewegungsbereich von Heber und Last befinden.
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Lastaufnahmemittel dürfen nicht absichtlich in Schwingungen versetzt werden.
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Da das Fahrgestell am Boden nicht gegen Kippen gesichert ist, ist eine
Seitenbelastung generell untersagt.
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BA550901-de