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Sicherheitsvorschriften Für Den Betrieb - MAHA PITFORCE MGH-E 11.0/75 Originalbetriebsanleitung

Grubenheber
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dazu geistig und körperlich in der Lage sein
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
nachweislich geschult und schriftlich unterwiesen sein,
die Betriebsanleitung, insbesondere die Anweisungen zum Verhalten im
Störfall, gelesen und verstanden haben,
in Sicherheitsrichtlinien aktenkundig belehrt sein,
Erfahrung und Wissen im Umgang mit Hebebühnen und von ihnen
ausgehenden Gefahren vorweisen können.
Pos: 15 / Tec hnische Dokume ntation/Alle Geräte/Übersc hriften/ Überschrifte n 1.1/S/Übersc hrif t 1.1: S ic herhe itsvorschr iften f ür den Betrieb @ 6\m od_1174482268953_ 6.docx @ 76825 @ 2 @ 1
1.5
Sicherheitsvorschriften für den Betrieb
Pos: 16 / Tec hnische Dokume ntation/Hebetechnik/55
Heber/0001
Heb er Alle/Inha lte/Inha lt: 5500 S icherhe itsv orschrif te n f ür den Be trieb Gr ubenheber @ 43\m od_1448291966282_ 6.docx @ 2345841 @ @ 1
Alle losen Teile innerhalb der Verpackung sind durch geschultes Personal und
Einhaltung der Arbeitspläne zu sichern.
Transportrichtlinie beachten; Lastaufnahmepunkte sind definiert und auf der
Verpackung gekennzeichnet.
Arbeitspläne für Verpackung, geeignete Transportgeräte und Anschlagmittel
müssen vorhanden sein und bei der Endmontage verwendet werden.
Transport nur durch geschultes Personal und mit geeignetem Spezialwerk-
zeug.
Hinweis auf der Verpackung über mögliche Gefährdungen bei Montage bzw.
über richtige Handhabung beachten.
Die Bedienung des Hebers darf nur durch geschulte Personen erfolgen, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass der Bediener eingewiesen ist und
die Betriebsanleitung kennt.
Der Bediener muss vor der Inbetriebnahme die Sicherheitseinrichtungen
überprüfen.
Die auf dem Typenschild angegebene Traglast darf nicht überschritten
werden.
Beim Auf- und Abfahren eines Fahrzeugs auf die Grube des Hebers dürfen
sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten.
Das Positionieren des Hebers unter der Last darf nur durch geschultes
Personal erfolgen.
Das Fahrzeug bzw. Fahrzeugkomponenten dürfen nur an den dafür vorge-
sehenen Punkten aufgenommen werden.
Nach kurzem Freiheben des Fahrzeugs durch den Heber ist die sichere
Aufnahme des Fahrzeugs zu überprüfen.
Last und Heber sind von der Bedienperson während des Hebe- und Senk-
vorgangs zu beobachten.
Mitfahren mit der Last oder auf dem Lastaufnahmemittel ist verboten.
BA550901-de

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