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Pflichten Des Betreibers; Informationspflicht; Pflichten Des Bedieners - Hofmann MachineControl MC 1100 Originalbetriebsanleitung

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Sicherheitsinformationen
2 - 4

- Pflichten des Betreibers

2.3
Pflichten des Betreibers
INFORMATION
Der Betreiber ist aufgrund verschiedener Schutzgesetze zur Er-
stellung von Anweisungen für die Beschäftigten und zur Siche-
rung eines gefahrlosen Betriebes des Gerätes verpflichtet.
Diese Schutzgesetze sind länderspezifisch und weichen teilwei-
se von einander ab. Der Betreiber muss die Schutzgesetze sei-
nes Landes hinzuziehen, für Deutschland gelten z.B:
Gewerbeordnung § 120a Absätze 1 und 4
U.V.-Vorschriften „Allgemeine Vorschriften"/ „Kraftbetrie-
bene Arbeitsmittel"
2.3.1

Informationspflicht

Das mit Tätigkeiten mit dem Gerät beauftragte Personal
muss vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung und hier be-
sonders das Kapitel „Sicherheitsmaßnahmen", sowie gel-
tende Vorschriften gelesen und verstanden haben.
Die Betriebsanleitung und geltende Vorschriften so aufbe-
wahren, dass sie dem Bedien- und Wartungspersonal zu-
gänglich sind.
Ergänzend zur Betriebsanleitung allgemeingültige gesetzli-
che und sonstige verbindliche Regelungen zur Unfallverhü-
tung und zum Umweltschutz beachten und anweisen!
2.4

Pflichten des Bedieners

Betriebsanleitung vor Inbetriebnahme und Bedienung le-
sen und beachten!
Arbeitsschutz-, Berufsgenossenschafts- und Unfallvor-
schriften beachten, insbesondere Schutzausrüstung tra-
gen.
MachineControl MC 1100

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