9.2 Arbeiten am angehobenen Fahrzeug
Beachten Sie die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften.
•
Unter dem angehobenen Fahrzeug dürfen sich keine Personen aufhalten.
•
Auf dem angehoben Fahrzeug und der Hebebühne dürfen keine Teile abgelegt werden.
•
Lastaufnahmemittel und Fahrzeug dürfen nicht in Schwingung versetzt werden.
•
Achten Sie auf die Verlagerung des Schwerpunktes beim Ein- oder Ausbau von schweren Teilen.
•
Dadurch kann das Fahrzeug von der Hebebühne kippen.
Sichern Sie das Fahrzeug gegen verkippen.
9.3 Inbetriebnahme
Führen Sie vor dem Verwenden der Hebebühne folgende Funktionskontrolle durch:
Stellen Sie sicher, dass sich keine Personen und Gegenstände im Arbeitsbereich der Hebebühne
•
befinden.
Druckluftzufuhr sicherstellen.
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Hauptabsperrhahn an der Bedieneinheit öffnen.
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Den Schalthebel der Bedieneinheit in Stellung Heben-AUF betätigen, bis die Hebebühne die obere
•
Endlage erreicht hat.
Den Schalthebel der Bedieneinheit in Stellung Senken-AB betätigen, bis die Hebebühne die untere
•
Endlage erreicht hat.
Hebe- und Senkbewegung mehrmals ohne Last wiederholen.
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Fallsicherung soll am Ende eines jeden Hubvorganges, oder bei Zwischenstellung beidseitig in die
•
Verzahnung einrasten.
Beachten Sie die Betriebsanweisungen für die jeweiligen Arbeitsplätze an der Hebebühne. Während des
Betriebes darf sich nur das Bedienungspersonal an der Hebebühne aufhalten.
Beachten Sie zusätzlich das Kapitel Allgemeine Sicherheitshinweise.
H
S
ILFE BEI
TÖRUNGEN
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