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Wartung; Regelmäßige Prüfungen - wiwa 2K Typ: 14025 Betriebsanleitung

Gelanlage
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6 Wartung

6.1 Regelmäßige Prüfungen
Original-Betriebsanleitung 14025 + 25015
1310_2KGel_IG002_BAoDB_de • ski
WARNUNG
Wenn nicht dazu ausgebildete Personen Wartungs- und Reparatur-
arbeiten durchführen, gefährden Sie sich, andere Personen und die Be-
triebssicherheit der Maschine.
Wartungs- und Reparaturarbeiten an Elektrobauteilen dürfen nur
von Fachpersonal mit elektrotechnischer Ausbildung durchgeführt
werden – alle anderen Wartungs- und Reparaturarbeiten nur vom
WIWA-Kundendienst oder von dafür geschultem Personal.
Vor Wartungs- und Reparaturarbeiten:
1.
Bei Dosierpumpen, die über Einfülltrichter mit Material versorgt werden,
müssen Sie das noch in den Trichtern befindliche Material vollständig
herauspumpen.
2.
Druckluftversorgung absperren.
3.
Maschine vollständig druckentlasten.
WARNUNG
Trotz Druckentlastung können durch Materialstau bzw. Materialver-
klumpung noch Restdrücke vorhanden sein, die bei Demontagearbeiten
plötzlich entweichen und schwere Verletzungen verursachen können.
Bei Demontagearbeiten müssen Sie besonders vorsichtig sein!
Decken Sie bei der Demontage von Materialschläuchen die Ver-
schraubung mit einem Lappen ab, um evtl. Materialspritzer aufzu-
fangen.
Führen Sie die Wartungsarbeiten gemäß Kap. 6.2 „Wartungsplan" auf Seite
6-2. Nach Abschluss der Wartungs- und Reparaturarbeiten prüfen Sie
die Funktion aller Schutzeinrichtungen und die einwandfreie Funktion der
Maschine.
Gemäß Unfallverhütungsvorschrift „Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern"
BGR 500, Kap. 2.36 muss die Maschine regelmäßig durch einen Sach-
kundigen überprüft und gewartet werden.
Die Maschine muss geprüft werden:
vor der ersten Inbetriebnahme,
nach Änderungen oder Instandsetzungen von Teilen der Einrichtung, die
die Sicherheit beeinflussen,
nach einer Betriebsunterbrechung von mehr als 6 Monaten,
mindestens jedoch alle 12 Monate.
Bei stillgelegten Maschinen kann die Prüfung bis zur nächsten Inbetrieb-
nahme ausgesetzt werden.
Die Ergebnisse der Prüfungen müssen schriftlich festgehalten und bis zur
nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Der Prüfnachweis oder eine Kopie
muss am Verwendungsort der Maschine vorliegen.
Wartung
6-1

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