Sicherheit
2.5 Bedienungs- und Wartungspersonal
2.5.1 Pflichten des Maschinenbetreibers
2.5.2 Personalqualifikation
2.5.3 Zugelassene Bediener
2.5.4 Persönliche Schutzausrüstung
2-8
Der Maschinenbetreiber:
ist für die Schulung des Bedienungs- und Wartungspersonals verantwort-
➤
lich,
muss das Bedienungs- und Wartungspersonals zu einem sachgerechten
➤
Umgang mit der Maschine sowie zum Tragen korrekter Arbeitskleidung
und der Schutzausrüstung anweisen,
muss dem Bedienungs- und Wartungspersonal Arbeitshilfen (z. B. Hebe-
➤
einrichtungen zum Transport der Maschine oder Behälter) bereitstellen,
muss dem Bedienungs- und Wartungspersonal das Benutzerhandbuch
➤
zugänglich machen und dafür sorgen, dass es stets verfügbar bleibt,
muss sich vergewissern, dass das Bedienungs- und Wartungspersonal
➤
das Benutzerhandbuch gelesen und verstanden hat.
Erst dann darf er die Maschine in Betrieb nehmen.
Entsprechend ihrer Qualifikation unterscheidet man 2 Personengruppen:
Unterwiesene Bediener wurden nachweislich in einer Unterweisung
➤
durch den Maschinenbetreiber über die ihnen übertragenen Aufgaben
und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
Geschultes Personal ist aufgrund einer Unterweisung durch den
➤
Maschinenhersteller befähigt, Wartungs- und Reparaturarbeiten an der
Maschine auszuführen, mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen
und Gefährdungen zu vermeiden.
Tätigkeit
Einrichten und Betrieb
Reinigen
Warten
Reparatur
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen diese Maschine nicht bedienen.
Schutzkleidung tragen
Tragen Sie immer die für Ihre Arbeitsumgebung vorgeschriebene Schutz-
kleidung (z.B. antistatische Schutzkleidung in explosionsgefährdeten Be-
reichen) und beachten Sie darüber hinaus die Empfehlungen im Sicher-
heitsdatenblatt des Materialherstellers.
Qualifikation
Unterwiesener Bediener
Unterwiesener Bediener
Geschultes Personal
Geschultes Personal
Original-Betriebsanleitung 14025 + 25015
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