Sicherheit
Besondere Gefahren beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen > Gefahren beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
–
Chemische Reaktionen, Pyro-
lyse oder biologische Pro-
zesse innerhalb des Durch-
flussmessers /
Strömungswächters sind nicht
erlaubt und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
–
Das Eindringen von Fremdma-
terialien, die Funken erzeugen
können, ist nicht erlaubt und
muss vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
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Reibung, die örtliche Erhitzung
und Funkenbildung verursa-
chen kann, ist nicht erlaubt
und muss vom Betreiber aus-
geschlossen werden.
–
Schlagvorgänge, bei denen
Materialien wie Rost und
Leichtmetalle (z.B. Aluminium
oder Magnesium) beteiligt
sind, sind nicht erlaubt und
müssen vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
–
Hohe Spannungen und
Ströme, die Funken hervor-
rufen können, sind nicht
erlaubt und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
–
Elektromagnetische Wellen im
Bereich der Frequenzen von
10
4
bis 3×10
Umkreis von Funksende-
stellen oder Hochfrequenzge-
neratoren auftreten können,
sind nicht erlaubt und müssen
vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
12
12
Hz, wie sie im
RVM/U-L2 30x70 Modul ATEX Strömungswächter
–
Elektromagnetische Wellen im
Bereich der Frequenzen von
11
3×10
bis 3×10
als Strahlung von Schutzsys-
temen oder Komponenten
(Lampen, Lichtbögen, Laser)
auftreten können, sind nicht
erlaubt und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
–
Vorrichtungen, die Strahlung
fokussieren und Partikel oder
Oberflächen zur Zündquelle
werden lassen, sind nicht
erlaubt und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
–
Ionisierende Strahlung,
welche die Mindestzündtem-
peratur der umgebenden
explosionsfähigen Atmo-
sphäre überschreitet, ist nicht
erlaubt und muss vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
–
Ultraschallquellen, die den
beschallten Stoff entzünden
können, sind nicht erlaubt und
müssen vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
–
Adiabatische Kompression
und Stoßwellen sind nicht
erlaubt und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
15
Hz, wie sie
19.04.2017