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Verwaltungsverordnung Für Energiearme Funkfrequenzgeräte Artikel - Bose SOUNDSPORT WIRELESS Bedienungsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 58
Dieses Gerät erfüllt die Bestimmungen in Teil 15 der FCC-Vorschriften und die lizenzfreien Standards von Industry Canada.
Der Betrieb unterliegt den beiden folgenden Bedingungen: (1) dieses Gerät darf keine Störungen verursachen und
(2) dieses Gerät muss jegliche Störungen dulden, einschließlich Störungen, die zu einem unerwünschten Betrieb führen.
Dieses Gerät erfüllt die Strahlungsexpositionsgrenzwerte der FCC und von Industry Canada für die allgemeine
Bevölkerung. Es darf nicht zusammen mit anderen Antennen oder Sendern aufgestellt oder betrieben werden.
Erfüllt die IMDA-Anforderungen.
CAN ICES-3 (B) /NMB-3 (B)
Verwaltungsverordnung für energiearme Funkfrequenzgeräte
Artikel XII
Laut der „Verwaltungsverordnung für energiearme Funkfrequenzgeräte" darf kein Unternehmen oder Benutzer
ohne Erlaubnis durch die NCC Folgendes nicht: die Frequenz ändern, die Übertragungsleistung verbessern oder die
ursprünglichen Eigenschaften sowie die Leistung für ein zugelassenes energiearmes Funkfrequenzgerät ändern.
Artikel XIV
Energiearme Funkfrequenzgeräte dürfen die Flugsicherheit nicht beeinträchtigen oder gesetzlich zulässige
Kommunikation stören. Andernfalls muss der Benutzer den Betrieb sofort einstellen, bis keine Störung mehr auftritt.
Besagte gesetzlich zulässige Kommunikation bedeutet Funkkommunikation, die in Übereinstimmung mit dem
Telekommunikationsgesetz erfolgt.
Energiearme Funkfrequenzgeräte müssen für Störung durch gesetzlich zulässige Kommunikation oder Geräte mit
ISM-Funkwellenstrahlung empfänglich sein.
Die Bose Corporation erklärt hiermit, dass dieses Produkt die wesentlichen Anforderungen und andere
relevante Bestimmungen der Richtlinie 2014/53/EU und weitere geltende EU-Richtlinien erfüllt. Die vollständige
Konformitätserklärung ist einsehbar unter www.Bose.com/compliance
Frequenzband des Betriebs 2.400 bis 2.480 MHz.
Bluetooth®: Maximale Sendeleistung weniger als 20 dBm EIRP
Bluetooth Low Energy: Maximale spektrale Leistungsdichte weniger als 10 dBm/EIRP.
Leere Batterien müssen getrennt entsorgt werden und gehören nicht in den Hausmüll. Nicht verbrennen.
Dieses Symbol bedeutet, dass das Produkt nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden darf, sondern bei einer
geeigneten Sammelstelle für das Recycling abgegeben werden muss. Die ordnungsgemäße Entsorgung und
das Recycling tragen dazu bei, die natürlichen Ressourcen, die Gesundheit und die Umwelt zu schützen.
Weitere Informationen zur Entsorgung und zum Recycling dieses Produkts erhalten Sie von Ihrer zuständigen
Kommune, Ihrem Entsorgungsdienst oder dem Geschäft, in dem Sie dieses Produkt gekauft haben.
Das Herausnehmen des aufladbaren Lithium-Ionen-Akkus aus diesem Produkt sollte nur durch einen Fachmann
erfolgen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren örtlichen Bose-Händler oder sehen Sie unter
http://products.bose.com/static/compliance/index.html nach.
  
Z U L A S S U N G E N U N D K O N F O R M I TÄT
D E U T S C H - 3

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