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Defort DGS-7,2-Li Bedienungsanleitung Seite 23

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Warranty terms
GB
Garantiebedingungen
DE
Conditions de garantie
FR
Условия гарантии
RU
1. SBM group bietet 2 Jahre Garantie auf das komplette Sor-
timent an, ausgehend vom Verkaufsdatum. Für das Gerät,
das mit professionellen, gewerblichen Zielen verwendet wird,
erstreckt sich die Garantie nicht, es unterliegt lediglich einer
gebührenpfl ichtigen Reparatur.
2. Eine Nutzung des Gerätes für den Hausbedarf charakterisiert
eine Beschränkung in der Arbeitszeit und damit ist seine Nutzung
für den Hausbedarf für nicht mehr als 40 Stunden Nutzungsdauer
gemeint, dabei muss man für jede 15 Minuten ununterbrochener
Arbeit eine Pause von 10-15 Minuten machen. Die Nutzung des
Gerätes zuwider dieser Bedingung ist eine Regelverletzung der
entsprechenden Nutzung (die gegebene Bedingung erstreckt
sich nicht auf Pumpen, Generatoren, Ladevorrichtungen und
ähnliche Ausrüstungen). Die Lebensdauer des Gerätes unter Be-
achtung der obengenannten Bedingung beträgt 7 Jahre.
Beim Kauf des Gerätes wird ein Garantiekupon ausgefüllt (auf je-
den Fall müssen das Verkaufsdatum, das Modell, die Seriennum-
mer des Gerätes angegeben und die übrigen Felder ausgefüllt
werden). Bitte bewahren Sie den Kupon und den Kassenbon wäh-
rend der Garantiefrist für die Vorlage im Servicezentrum auf.
Ein Elektrogerät wird zur Garantiereparatur lediglich in zusam-
mengebauter Form angenommen, mit den ersetzbaren Arbeits-
vorrichtungen und den Befestigungselementen (Reifen, Kreis-
sägeblätter, Ketten, Messer, Trimmerköpfe, Düsen, Kettenräder,
Bolzen, Muttern, Befestigungsfl ansche des Gerätes).
3. Die Garantiefrist beträgt bis zu 3-5 Jahre*, wenn der Besitzer
das Elektrogerät innerhalb von 2 Wochen ab Kaufdatum registriert.
Die Verlängerung der Garantiezeit erstreckt sich nicht auf die Akku-
Werkzeuge, Ladevorrichtungen und das im Liefersatz vorhandene
Zubehör. Die Registrierung erfolgt lediglich auf der Webseite unter
folgender Adresse: www.sbm-group.com Als Bestätigung der Re-
gistrierung gilt das Registrierungszertifi kat, das auf dem Drucker
während der Registrierung ausgedruckt werden muss. Das Re-
gistrierungszertifi kat wird im Servicezentrum zusammen mit dem
Garantiekupon und dem Kassenbon vorgelegt.
4. Während der Garantiefrist werden kostenfrei behoben:
● Beschädigungen des Gerätes, die wegen der Verwend-
ung von minderwertigem Material entstanden sind.
● die Montagefehler, die durch Verschulden des Herstell-
ers entstanden sind.
5. Die Garantie erstreckt sich nicht:
● Auf Störungen am Gerät, die durch das Nichtbefolgen
der Betriebsanweisungen hervorgerufen werden.
● Auf mechanische Beschädigungen (Risse, Kratzer, me-
chanische Beschädigungen der Netzkabel, mechanische
Beschädigungen des Körpers u.ä.) und Beschädigungen,
die durch Einwirkung von aggressiven Mitteln und hohen
Temperaturen hervorgerufen wurden, durch Eindringen von
Flüssigkeiten, fremdartigen Gegenständen in die Ventilations-
gitter des Elektrogerätes, sowie Beschädigungen, die infolge
falscher Aufbewahrung eingetreten sind (Korrosion von Me-
tallteilen u.ä.);
● Auf Geräte mit Schäden, die infolge von Überlastung ent-
standen sind (gleichzeitiger Ausfall des Rotors und Stators)
oder unsachgemäßer Nutzung (Nutzung eines abgestumpf-
ten, unpassenden, nicht ausbalancierten, falsch ausgewähl-
ten Ersatzgerätes), ungenügender technischer Wartung oder
Pfl ege, Anwendung des Gerätes für einen Zweck, für den es
nicht bestimmt ist (Nutzung zur Arbeit an einem Material, für
eine Arbeit, für die das Gerät nicht vorgesehen ist, u.ä.), so-
wie der Instabilität der Parameter des Stromnetzes, die die
Normen überschreiten, die durch EN 61000-3-2, EN 61000-
3-3 bestimmt werden. Zu den unbedingten Merkmalen der
Überlastung des Erzeugnisses gehören unter anderem:
Veränderungen des äußeren Aussehens, Deformation oder
Schmelzen von Teilen und Baueinheiten des Erzeugnisses,
Schwärzung oder Verkohlung der Leitungsisolierung unter
Einwirkung hoher Temperatur.
DE
● Auf schnellverschleißende Erzeugnisse und Materialien
(Kohlenbürsten, Riemen, Gummidichtungen, Netze, Schutz-
mäntel, Bühnen, Reifen, Zahnräder, Lager, Buchsen, Heizspi-
ralen, Scheiben, Rollen, Stöcke, Sperrknöpfe u.ä.), auf Teile
(Zahnräder, Wellen, Lager, Stöcke, Rollen u.ä.), die dem Ver-
schleiß infolge der Qualität des Schmiermittels ausgesetzt sind,
sowie auf ersetzbares Zubehör (Bohrpatronen, SDS-Patronen,
Bühnen, Zangen, Reifen, fl exible Wellen, Batterien, Ladevor-
richtungen u.ä.) und Ausgabematerialien (Messer, Laubsägen,
Schleifmittel, Sägeblätter, Bohrer, Bohrmeißel, Schmierstoffe
u.ä.), mit Ausnahme von Fällen der mechanischen Beschä-
digungen der oben angeführten Erzeugnisse, die infolge des
Garantieverstoßes des Elektrogerätes geschahen;
● Den natürlichen Verschleiß des Gerätes oder seiner
Teile (Qualität der Ressourcen, starke innere oder äußere
Verschmutzung, Qualität des Schmiermittels);
● Auf ein Gerät, das während der Garantiefrist von Personen
oder Organisationen geöffnet oder repariert wurde, die keine ju-
ristische Vollmacht für die Durchführung der Reparatur besitzen;
● Auf ein Gerät mit einer entfernten, ausgewaschenen oder
geänderten werkseigenen Nummer, sowie, wenn die Daten
auf dem Elektrogerät mit den Daten auf dem Garantiekupon
nicht übereinstimmen;
● Auf eine vorbeugende Wartung des Elektrogerätes, zum
Beispiel: Reinigung, Wäsche, Schmieren.
6. Der Betrieb des Elektrogerätes mit Merkmalen eines De-
fektes ist nicht zulässig (erhöhte Funkenbildung, Brandgeruch,
erhöhter Lärm, starke Vibration, ungleichmäßiges Drehen,
Leistungsverlust). Der Betrieb des Elektrogerätes bei Vorhan-
densein von mechanischen Beschädigungen des Kabels der
Stromversorgung (Risse, Kratzer, Brüche der Bänder), des
Netzsteckers, sowie von Beschädigungen des Körpers des
Elektrogerätes ist verboten.
7. Fehlerhafte Baueinheiten der Geräte werden in der Garan-
tiezeit kostenlos repariert oder werden durch neue ersetzt. Die
Entscheidung über die Frage der Zweckmäßigkeit des Ersatzes
oder der Reparatur bleibt dem Servicedienst vorbehalten.
Die Beseitigung der Schäden, die von uns als Garantiefall aner-
kannt werden, erfolgen wahlweise durch die Gesellschaft SBM
group mittels einer Reparatur oder des Ersatzes des fehlerhaf-
ten Gerätes. Die ersetzten Geräte und ihre Teile gehen ins Ei-
gentum des Servicedienstes der SBM group über.
8. EMPFEHLUNGEN FÜR DIE VORBEUGENDE WARTUNG
DES ELEKTROGERÄTES
Für das Elektrogerät wird die Durchführung einer regelmäßigen
vorbeugenden Wartung empfohlen (Reinigen, Wäsche, Ersatz
des Schmiermittels im Getriebe und den Lagern; Ersatz von
Schnellverschleißteilen). Das gewährleistet die tadellose Ar-
beit des Elektrogerätes während der gesamten Laufzeit. Die
Periodizität der Durchführung der vorbeugenden Wartung ist
bei nomineller Belastung der Frist des natürlichen Verschlei-
ßes der Kohlenbürsten gleich. Die Arbeit für die Durchführung
der vorbeugenden Wartung wird laut der geltenden Preisliste
des Servicezentrums bezahlt. Die bei der Durchführung der
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