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Greentecs Garantiebedingungen - Greentec Ri 60 Handbuch

Kantenschneider
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GREENTECS GARANTIEBEDINGUNGEN

GreenTec garantiert, dass die im Garantie-Registrierformular genannte GreenTec-
Maschine für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Verkaufsdatum frei von Material-
und Verarbeitungsfehlern ist. Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen
Rechte, ist mehr eine Ergänzung. Sollten Sie binnen 12 Monaten ab Verkaufsdatum
Probleme haben, wenden Sie sich bitte an Ihren GreenTec-Händler oder den
Kundendienst von GreenTec. Jedes Teil, das im Laufe dieses Zeitraums als defekt erklärt
wird, wird nach GreenTecs Ermessen vom Händler oder einem GreenTec-
Serviceingenieur ausgetauscht oder repariert.
1. Das Garantie-Registrierformular (in grüner Loseblattmappe beiliegend) muss binnen 7
Tagen ab Verkaufsdatum ausgefüllt und an GreenTec zurückgesandt werden.
2. Diese Garantie deckt keine Schäden ab, die aufgrund von Verschleiß, beabsichtigter
Beschädigung, Gleichgültigkeit, Missbrauch, unnormalen Arbeitsbedingungen,
Verwendung im Wettkampf, Nichtbefolgen der Anweisungen von GreenTec (mündlich
oder schriftlich, inkl. aller Anweisungen und Empfehlungen, die in dieser
Gebrauchsanleitung genannt werden) oder Änderung oder Reparatur der Maschine
ohne Genehmigung durch GreenTec auftreten.
3. Die Maschine muss gemäß der Gebrauchsanleitung gewartet werden. Die
Wartungseinträge müssen auf dem Laufenden gehalten und dem Händler vorgelegt
werden, wenn eine Wartung, Reparatur oder Garantiearbeiten vorgenommen werden
sollen.
4. Diese Garantie deckt keine Klagen zu Verschleißteilen ab, darunter Messer, Schlegel,
Lackierung, Reifen, Riemen, Hydraulikschläuche, Lager, Buchsen und Liftniete,
Topstange, Kugelgelenke, es sei denn, es ist von einem Herstellungs- oder
Materialfehler die Rede. Die Garantie deckt auch nicht die Kosten für normale
Wartungsmittel wie Öl und Schmiermittel ab.
5. Diese Garantie deckt keine Kosten oder Verluste ab, die entstehen, wenn die
Maschine aufgrund von Garantiereparaturen oder Teileaustausch außer Betrieb ist.
6. Diese Garantie kann nicht zur Abdeckung von Teilen, Material oder Ausrüstung
erweitert werden, die nicht von GreenTec hergestellt wurden. Der Kunde kann daraus
nur einen Nutzen ziehen, wenn der Hersteller GreenTec eine Garantie gegeben hat.
Bei einem Erstattungsanspruch kommen nur Originalersatzteile von GreenTec in
Betracht.
7. Alle unter Garantie ausgetauschten Teile verbleiben Eigentum von GreenTec und sind
an GreenTec auszuhändigen, wenn GreenTec dies wünscht. Solche Teile dürfen nur
disponiert werden, nachdem ein Erstattungsanspruch von GreenTec akzeptiert und
bearbeitet wurde.
8. Nach dieser Garantie ist GreenTec nicht für Reparaturen verantwortlich, die ohne
GreenTecs schriftliche Zustimmung ausgeführt werden oder ohne dass GreenTec die
Möglichkeit zur Untersuchung der Maschine hatte, die Gegenstand der Forderung ist.
GreenTecs Einverständnis vorliegen, bevor eine Reparatur ausgeführt wird oder Teile
ausgetauscht werden. Bei Gebrauch von Teilen, die nicht von GreenTec hergestellt
wurden, erlischt die Garantie. Die Demontage von Komponenten ohne Genehmigung
von GreenTec macht diese Garantie ungültig.
9. Alle Erstattungsansprüche müssen binnen 30 Tagen nach der Durchführung der
Garantiearbeiten auf GreenTecs Formular für Erstattungsansprüche an GreenTec
geschickt werden.
Der Gebrauch der Maschine setzt die Kenntnis und Akzeptanz dieser Anweisungen sowie der
Begrenzungen voraus, die aus dieser Anleitung hervorgehen.
Kantenschneider RI 60/80
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