Weitere Sicherheitshinweise
Anlernen
Der Bediener muss kompetent und vollständig zur Ausführung der Arbeit mit dieser
Maschine auf eine sichere und effektive Art und Weise in der Lage sein, bevor die
Maschine an einem öffentlich zugänglichen Ort eingesetzt wird. Wir raten daher, dass der
zukünftige Benutzer alle zur Verfügung stehenden Kurse unter anderem bei den Händlern
und bei GreenTec nutzt.
Arbeiten an öffentlich zugänglichen Orten
Bei Arbeiten an öffentlich zugänglichen Orten, wie Straßenränder, muss auf andere
Personen im Bereich Rücksicht genommen werden. Stoppen Sie umgehend, wenn bspw.
Fußgänger, Radfahrer und Reiter usw. passieren. Nehmen Sie die Arbeit erst wieder auf,
wenn diese wieder in einem sicheren Abstand sind.
Warnschilder
Es wird empfohlen, dass jeder Arbeitsbereich umfassend mit der passenden
Beschilderung gekennzeichnet wird, was an öffentlichen Orten gesetzlich vorgeschrieben
ist. Die Beschilderung muss deutlich und korrekt platziert werden, damit die Gefahr
erkennbar ist. Wenden Sie sich für detaillierte Angaben zur geltenden Gesetzgebung an
die Verkehrsbehörde. Die Verkehrsbehörde muss auch informiert werden, bevor Arbeiten
an öffentlichen Wegen begonnen werden: Zeit, Ort und welche Beschilderung erforderlich
ist.
Vorgeschlagene Beschilderung
Warnschild „Baustelle" mit Zusatzschild „Grasschnitt". „0-1 km" oder passender
kürzerer Abstand kann hinzugefügt werden. Warnschild „Verengte Fahrbahn" mit
Zusatz „Nur eine Fahrbahn". Weiße und blaue Richtungspfeilschilder „Links halten" (*)
am Heck der Maschine.
* Hinweis
Dies gilt innerhalb der EU, wo der Verkehr links um die Maschine passiert, die in
Fahrtrichtung arbeitet. Angaben, Gebrauch und Farben der Richtungspfeilschilder sind von
den Gesetzen und Bestimmungen der einzelnen Länder abhängig.
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Kantenschneider RI 60/80