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Im Öffentlichen Verkehr, Im Flugzeug - Swiss-Trac SWT-1 Gebrauchsanleitung

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Im öffentlichen Verkehr
In rollstuhlgängigen öffentlichen Verkehrsmitteln wie Zug, Bus, Tram, Seilbahnen
und Passagierschiffen können Sie den Swiss-Trac mittransportieren.
→ Bleiben Sie in Bussen und Trams wenn möglich angekuppelt. So gibt das ganze
Gespann mehr Halt bei unruhiger Fahrt.
→ Klären Sie im Zweifelsfall mit dem Transportbetrieb das genaue Vorgehen ab.
Im Flugzeug
In der Regel befördern alle grossen Airlines den Swiss-Trac kostenlos als Zubehör zum
Rollstuhl. Auf unserer Website finden Sie ein Merkblatt mit Reiseinformationen und
eine Bestätigung, dass die verwendeten Batterien mit den geltenden Vorschriften in
der «ICAO Special Provision A67» konform sind. www.swisstrac.ch
Das Gewicht des Swiss-Trac beträgt 65 kg (SWT-1) bzw. 55 kg (SWT-2).
Normalerweise können Sie den Swiss-Trac bis zum Check-in bzw. zur Sperrgut-
abfertigung fahren und ihn dann wie folgt transportbereit machen.
1. Entfernen Sie den Schlüssel und die Hauptsicherung (siehe auch S. 17, «War-
tung bei Nichtgebrauch»), dann schwenken Sie den Lenker hinunter.
2. Die Hebelschraube zur Feststellung des Lenkers muss unbedingt wieder fest-
gezogen werden.
3. Ziehen Sie die Handbremse an und fixieren Sie die Deichsel mit einem Riemen
oder einer Schnur seitlich am Gepäckträger.
4. Den Schlüssel, die Sicherung und die Ankupplungsvorrichtung transportieren
Sie am besten im Handgepäck und nicht im Koffer.
Das Zuggerät darf nicht auf dem Gepäckförderband transportiert werden.
Befestigen Sie vor dem Flug das als Zubehör erhältliche Transportbanner auf
dem Swiss-Trac (siehe auch S. 25, «Zubehör»).
Transport

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Diese Anleitung auch für:

Swt-2

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