Die Anweisungen bezüglich Betrieb, Montage, Wartung, Reparatur, Störung und dgl. sind dringend einzuhalten
um Gefahren auszuschließen und Beschädigungen zu vermeiden.
Darüber hinaus dürfen die Maschinen nur von Personen bedient, gewartet und instandgesetzt werden, die
mit der Funktion und den Gefahren der Maschinen sowie mit der Betriebsanleitung vertraut sind.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln sind einzuhalten.
Personen unter 18 Jahren dürfen nicht an Schreddern bzw. Gartenhäckslern beschäftigt werden. Der
Arbeitsplatz für Schredder muss so beschaffen sein und so erhalten werden, dass ein sicheres Arbeiten
möglich ist.
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Beim Arbeiten mit dem Schredder tragen Sie zu Ihrer persönlichen Sicherheit Schutzhandschuhe,
Sicherheitsbrille, Sicherheitsschuhe und Gehörschutz.
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Lassen Sie die Maschine nie unbeaufsichtigt laufen !
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Achten Sie auf einen vorschriftsmäßigen elektrischen Anschluss des Gartenschredders.
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Prüfen Sie vor Inbetriebnahme die Anschlußleitungen und Steckverbindungen auf
Isolationsfehler.
Defekte Kabel und Stecker müssen ausgetauscht werden.
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Verwenden Sie zum Nachschieben einen Schnittgutschieber (nie mit der Hand).
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Prüfen Sie bei den Geräten mit Elektroantrieb die Motordrehrichtung. Wartungs- und Reinigungs-
arbeiten nur bei Gerätestillstand durchführen (Netzstecker ziehen bzw. Antrieb wirksam
unterbrechen)
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Arbeiten Sie nur mit scharfen Schneidmessern.
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Der Maschinenbediener ist im Arbeitsbereich der Maschine, gegenüber Dritten verantwortlich.
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Vor dem Verlassen der Maschine ist der Antrieb wirksam zu unterbrechen (Netzstecker ziehen,
Zapfwelle abschalten, Motor abschalten).
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Zapfwelle beim "GSZ 242" beim Anbau sichern.
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Keine Steine, Glas, Metall, Kunststoffschnüre, Kunststofffolien oder ähnliches Material in den
Schredder bringen.
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Maschine nur bei standsicherer Aufstellung in Betrieb nehmen!
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Nie bei laufender Maschine in die Trichter oder den Auswurf fassen. Querliegende Zweige oder •
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Äste nur mit geeignetem Werkzeug (z.B. Ästen) drehen bzw. lösen.
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Vor der Entfernung festgeklemmter Holzstücke den Antrieb abstellen (Netzstecker bzw.
Zündkerzenstecker ziehen) und den Stillstand der Werkzeuge (Messer, Schläger) abwarten.
ACHTUNG! - Gefahrenbereich
Der Aufenthalt von Personen in
diesem Bereich ist verboten
8.1 Entsorgung und Notfälle
Elektrische Bauelemente gehören zum Sondermüll und sind getrennt von der Maschine zu entsorgen. Bei
einem Brand an der elektrischen Anlage des Gerätes sind Löschmittel zu verwenden, die hierfür zugelassen
sind (z.B. Pulverlöscher).
9. Transport
Werden Traktorbeleuchtungs- und Signaleinrichtungen (Rück-, Stop- oder Blinklicht) vom Anbaugerät
verdeckt, so muß beim Befahren öffentlicher Verkehrswege eine zusätzliche elektrische Einrichtung vom
Benutzer angebracht werden. Dies gilt auch für Geräte, welche nach hinten mehr als 1m bzw. zur Seite
mehr als 40cm über den Rand der Lichtaustrittsfläche des Schleppers ragen. Für letztere Situation ist auch
eine Begrenzungsleuchte nach vorn erforderlich.
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