Sicherheitsvorschriften
2.12. Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich gelten unsere "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen".
Diese stehen dem Betreiber spätestens seit Vertragsabschluss zur Verfügung.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen,
wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine.
Unsachgemäßes Transportieren, Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten der
Maschine.
Betreiben der Maschine bei defekten oder nicht ordnungsgemäß angebrachten Sicherheits-
Einrichtungen.
Nichtbeachtung der Hinweise in der Betriebsanleitung.
Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Maschine.
Mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die einem Verschleiß unterliegen.
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.
Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung und höhere Gewalt.
15.07.16
Betriebsanleitung WIDOS RSR 630
Kapitel 2
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