Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Sicherheitshinweise
1
Verwendung
2
Einbaumaße
3
Montage
Sicherheitshinweise
Die einwandfreie Funktion ist nur gewährleistet, wenn
diese Installationsanleitung eingehalten wird. Änderun-
gen vorbehalten. Der Einbau muß von einem zugelasse-
nen Installateur erfolgen. Zur Montage des Gerätes ist
die entsprechende Installationsanleitung zu beachten.
1
Verwendung
Das AZB 819 kann bei den in Kapitel 1.1 genannten
JUNKERS Gas-Brennwertgeräten eingesetzt werden
• als Ersatz der integrierten Meßstellen bei beengten
Einbauverhältnissen
• als Höhenausgleich beim Austausch von Altgeräten
(siehe Kapitel 1.2, Bei Austauschinstallation).
1.1
Gas-Brennwertgeräte
Bei folgenden Gas-Brennwertgeräten werden die Meß-
stellen integriert:
• ZSBR 3/5-12 A (ab FD 972)
• Z.BR 7/11-25 A (ab FD 972)
• ZBR 12/15-42 A (ab FD 972).
Damit entfällt der Anschlußstutzen zum Anschluß der
Abgaszubehöre AZB.
1.2
Einbauhöhen
Bei Neuinstallation
Die Einbauhöhe der in Kapitel 1.1 genannten Gas-
Brennwertgeräte erhöht sich bei Verwendung des
AZB 819 um 85 mm.
2
Bei Austauschinstallation
Bei bestehender Abgasführung ändern sich die Einbau-
höhen bei Verwendung des AZB 819 wie folgt:
2
• Höhenausgleich bei Austausch von
– Z.BR 3/5-12 A (bis FD 971) mit AZB 623
– Z.BR 7/11-25 A (bis FD 971) mit AZB 623
2
– ZSBR/ZWBR 8/12-25 A
• Erhöhung um 30 mm bei Austausch von
3
– Z.BR 3/5-12 A (bis FD 971)
– Z.BR 7/11-25 A (bis FD 971)
4
– ZBR 12/15-42 A (bis FD 971)
1.3
Gerätezulassung
• Die genannten JUNKERS Gas-Brennwertgeräte sind
entsprechend der EG-Gasgeräterichtlinie (90/396/
EWG) und prEN677 geprüft und zugelassen.
• Das Abgaszubehör ist Bestandteil der CE-Zulas-
sung. Aus diesem Grund dürfen nur JUNKERS
Abgaszubehöre verwendet werden.
• Der Wasserinhalt der genannten JUNKERS Gas-
Brennwertgeräte liegt unter 10 Liter und entspricht
somit Gruppe I der DampfKV. Entsprechend § 12,
Absatz 1, ist keine Bauartzulassung für den Wärme-
erzeuger erforderlich.
1.4
Montagevorschriften
Das Abgaszubehör AZB 819 muß direkt auf den in
Kapitel 1.1 genannten Gas-Brennwertgeräten montiert
werden. Nur dann liefern die Meßöffnungen des
AZB 819 die gleichen Meßergebnisse wie die integrier-
ten Meßöffnungen.
Erforderliche Genehmigungen
Informieren Sie sich vor Einbau des Gas-Brennwertge-
räts und der Abgasführung bei der zuständigen Baube-
hörde und beim Bezirks-Schornsteinfegermeister, ob
Einwände bestehen.
Mindestabstände zu brennbaren Baustoffen
Die Oberflächentemperatur am Frischluftrohr liegt unter
85° C. Nach TRGI 1986 bzw. TRF 1988 sind keine Min-
destabstände zu brennbaren Baustoffen erforderlich.
Die Vorschriften (LBO, FeuVo) der einzelnen Bundes-
länder können hiervon abweichen und Mindestab-
stände zu brennbaren Baustoffen vorschreiben.
Gasabsperrhahn
Nach TRGI 1986, Ausgabe 1996 Abschnitt 4.1.4 muß
die Anschlußleitung vor dem Gasgerät mit einer thermi-
schen Absperreinrichtung versehen sein. Achten Sie
beim Austausch von Geräten ZSBR/ZWBR 8/12-25 A
darauf, daß ein Gasabsperrhahn mit thermischer
Absperreinrichtung montiert ist.
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