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Garantiebedingungen - Kitchenware HR 3787 Bedienungsanleitung

Stabmixer-set
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Garantiebedingungen

Die Garantiezeit beträgt 3 Jahre und be-
ginnt am Tag des Kaufs bzw.
am Tag der Über-
gabe der Ware. Für
die Geltendmachung
von Garantieans-
prüchen sind die
Vorlage des Kassabons
sowie die Ausfüllung
der Garantiekarte
dringend erforderlich.
Bitte bewahren Sie den
Kassabon und die Garan-
tiekarte daher auf!
Der Hersteller garantiert die kostenfreie Behebung von Mängeln, die auf Material-
oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, nach Wahl des Herstellers durch Re-
paratur, Umtausch oder Geldrückgabe. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden,
die durch einen Unfall, durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Blitz, Wasser,
Feuer etc.), unsachgemäße Benützung oder Transport, Missachtung der Sicherheits-
und Wartungsvorschriften oder durch sonstige unsachgemäße Bearbeitung oder
Veränderung verursacht wurden.
Die Garantiezeit für Verschleiß- und Verbrauchsteile bei normalem und ordnungs-
gemäßen Gebrauch (z. B.: Leuchtmittel, Akkus, Reifen etc.) beträgt 6 Monate. Spuren
des täglichen Gebrauches (Kratzer, Dellen etc.) stellen keinen Garantiefall dar.
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Übergebers wird durch diese Garantie
nicht eingeschränkt. Die Garantiezeit kann nur verlängert werden, wenn dies eine
gesetzliche Norm vorsieht. In den Ländern, in denen eine (zwingende) Garan-
tie und/oder eine Ersatzteillagerhaltung und/oder eine Schadenersatzregelung
gesetzlich vorgeschrieben sind, gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Min-
destbedingungen. Das Serviceunternehmen und der Verkäufer übernehmen bei
Reparaturannahme keine Haftung für eventuell auf dem Produkt vom Übergeber
gespeicherte Daten oder Einstellungen.
Nach Ablauf der Garantiezeit haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das defekte Gerät
zwecks Reparatur an die Servicestelle zu senden. Nach Ablauf der Garantiezeit an-
fallende Reparaturen sind kostenpflichtig. Sollten die Reparatur oder der Kostenvo-
ranschlag für Sie nicht kostenfrei sein, werden Sie jedenfalls vorher verständigt.
Garantie

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