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Produktspezifische Sicherheitshinweise; Allgemeines - Gema OptiCenter OC05 Betriebsanleitung

Pulvermanagement-zentrum
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Produktspezifische Sicherheitshinweise

6 • Allgemeine Sicherheitshinweise
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werden soll, so ist das Einverständnis der Firma Gema Switzer-
land GmbH einzuholen.
3. Zur bestimmungsgemässen Verwendung gehört auch die Einhal-
tung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs-
und Instandhaltungsbedingungen. Das OptiCenter OC05 darf nur
von Personen genutzt, gewartet und instandgesetzt werden, die
hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
4. Die Inbetriebnahme (d.h. die Aufnahme des bestimmungsge-
mässen Betriebs) ist solange untersagt, bis festgestellt ist, dass
das OptiCenter OC05 entsprechend der Maschinenrichtlinie
(2006/42/EG) aufgestellt und verkabelt ist. Ebenfalls zu beachten
ist die EN 60204-1 (Sicherheit von Maschinen).
5. Eigenmächtige Veränderungen am OptiCenter OC05 schliessen
eine Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schäden
aus.
6. Die einschlägigen Unfallverhütungs-Vorschriften sowie die sons-
tigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsme-
dizinischen und bautechnischen Regeln sind einzuhalten.
7. Es sind zusätzlich noch die landesspezifischen Sicherheitsbe-
stimmungen zu berücksichtigen.
Explosionsschutz

Allgemeines

Das OptiCenter OC05 ist Bestandteil der Anlage und somit in das Si-
cherheitssystem der Anlage integriert.
Für Gebrauch ausserhalb des Sicherheitskonzepts müssen entspre-
chende Massnahmen getroffen werden.
HINWEIS:
Für nähere Informationen wird auf die ausführlichen Gema-
Sicherheitshinweise verwiesen!
Schutzart
II 3 D
IP54
OptiCenter OC05

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