Anhang
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Anhang
In explosionsgefährdeten Bereichen
dürfen keine Werkzeuge eingesetzt
werden, die Funken erzeugen können.
Werkzeuge, die Funken erzeugen
können, dürfen nur eingesetzt werden,
wenn keine explosionsfähige Atmo-
sphäre vorliegt.
Die Verwendung von Stahlwerkzeugen
jeglicher Art ist in Zone 1 verboten,
wenn Explosionsgefahr durch Stoffe
der Explosionsgruppe IIC (nach IEC/
TR3 60079-20) (z.B. Acetylen, Was-
serstoff) gegeben ist.
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30.06.2016
RVM/UA-2 Modul ATEX Strömungswächter