Besondere Gefahren beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen > Gefahren beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
2.3.1 Gefahren beim Ein-
satz in explosions-
gefährdeten Berei-
chen
GEFAHR!
Lebensgefahr durch Explosi-
onen
–
Explosionsfähige Staub-/Luft
und hybride Gemische im
Inneren des Durchflussmes-
sers / Strömungswächters
sind nicht erlaubt und müssen
vom Betreiber ausge-
schlossen werden!
–
Staubablagerungen innerhalb
oder außerhalb des Durch-
flussmessers / Strömungs-
wächters sind nicht erlaubt
und müssen vom Betreiber
ausgeschlossen werden! Bei
der Reinigung dürfen keine
trockenen Tücher verwendet
werden!
–
Bei Gefährdungen durch stati-
sche Elektrizität müssen fol-
gende Anforderungen erfüllt
werden:
–
Alle leitfähigen Teile, die
sich gefährlich aufladen
können, müssen ver-
bunden und geerdet
werden.
30.06.2016
RVM/UA-2 Modul ATEX Strömungswächter
–
Gefährliche Aufladungen
von nichtleitfähigen Teilen
und Stoffen, einschließlich
von Feststoffen, Flüssig-
keiten und Stäuben
müssen vermieden
werden.
–
Zündfähige Entladungen
müssen ausgeschlossen
werden.
–
Chemische Reaktionen, Pyro-
lyse oder biologische Pro-
zesse innerhalb des Durch-
flussmessers /
Strömungswächters sind nicht
erlaubt und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
–
Das Eindringen von Fremdma-
terialien, die Funken erzeugen
können, ist nicht erlaubt und
muss vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
–
Reibung, die örtliche Erhitzung
und Funkenbildung verursa-
chen kann, ist nicht erlaubt
und muss vom Betreiber aus-
geschlossen werden!
–
Schlagvorgänge, bei denen
Materialien wie Rost und
Leichtmetalle (z.B. Aluminium
oder Magnesium) beteiligt
sind, sind nicht erlaubt und
müssen vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
Sicherheit
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