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RGM RUHRGETRIEBE KG Betriebs- Und Sicherheitshinweise Seite 2

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0. Vorwort
Ein Getriebemotor alleine unterliegt nicht der Maschinenrichtlinie. Sein zweck-
entsprechender Ein- bzw. Zusammenbau mit einer Anlage lässt ihn zu einem
Bestandteil dieser entstehenden Maschine bzw. Anlage werden, welche den ein-
schlägigen Normen und Richtlinien entsprechen muss. Für das Einhalten dieser
Normen ist der Maschinenhersteller alleinverantwortlich!
1. Sicherheitshinweise
Die Inbetriebnahme einer Maschine ist so lange untersagt, bis festgestellt wurde,
dass die Schutz- und Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie
89/392/EWG
und
deren
93/44/EWG erfüllt sind. Grundvoraussetzung für den ordnungsgemäßen
Einbau und Anschluss ist die Kenntnis und Beachtung der Betriebs- und
Sicherheitshinweise sowie die Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung. Mit den Arbeiten an den Getriebemotoren darf nur qualifizier-
tes Personal beauftragt werden. Störungen, welche die Sicherheit beeinträchti-
gen können, sind umgehend von vorgenannten Personen zu beseitigen.
Die Getriebemotoren sind Betriebsmittel zum Einsatz in industriel-
len Maschinen bzw. Anlagen. Während des Betriebs haben diese
Betriebsmittel ggf. gefährliche, spannungsführende blanke Teile,
ggf. auch bewegte bzw. rotierende Teile. Sie könnten deshalb,
z.B. bei unzulässigem Entfernen der erforderlichen Abdeckung,
bei unsachgemäßem Einsatz, falscher Bedienung oder unzu-
reichender Wartung, schwerste gesundheitliche oder materielle
Schäden verursachen.
Die für die Sicherheit der Maschine bzw. Anlage Verantwortlichen müssen
deshalb gewährleisten, dass:
– nur qualifizierte Personen mit Arbeiten an den Maschinen bzw. Anlagen
beauftragt werden.
– diese Personen u.a. die vorliegenden Betriebshinweise und übrigen
Produktdokumentationen bei allen entsprechenden Arbeiten stets verfüg-
bar haben und verpflichtet werden, diese Unterlagen konsequent zu
beachten.
– Arbeiten an den Maschinen bzw. Geräten oder in deren Nähe für nicht-
qualifizierte Personen untersagt werden.
Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung,
Erfahrung und Unterweisung sowie ihrer Kenntnisse über einschlägige Normen,
Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnissen, von dem
für die Sicherheit der Maschine bzw. Anlage Verantwortlichen berechtigt wor-
den sind, die jeweils erforderlichen Tätigkeiten auszuführen und dabei mögliche
Gefahren zu erkennen und vermeiden können (Definition für Fachkräfte siehe
VDE 0105 oder IEC 364, in denen auch das Einsatzverbot von nichtqualifizier-
ten Personen geregelt ist). Unter anderem sind auch Kenntnisse über Erste-Hilfe-
Maßnahmen und die örtlichen Rettungseinrichtungen erforderlich.
Es wird vorausgesetzt, dass die grundsätzlichen Planungsarbeiten der Maschine
bzw. Anlage sowie alle Arbeiten zu Transport, Montage, Installation, Inbetrieb-
setzung, Wartung und Reparaturen von qualifiziertem Personal ausgeführt bzw.
durch verantwortliche Fachkräfte kontrolliert werden. Hierbei sind besonders zu
beachten:
– Technische Daten und Angaben über die zulässige Verwendung, die u.a. im
Katalog, den Auftragsunterlagen und den Schildangaben enthalten sind,
– die allgemeinen Errichtungs- und Sicherheitsvorschriften,
– die örtlichen, anlagenspezifischen Bestimmungen und Erfordernisse,
– der fachgerechte Einsatz von Werkzeug, Hebe- und Transporteinrichtungen,
– die Benutzung persönlicher Schutzausstattungen,
– Montagebedingungen, so dass im Betrieb der erforderliche Berührungsschutz
vorhanden ist bzw. eine gefährliche Annäherung verhindert wird.
Die vorliegende Dokumentation kann aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht
alle Detailinformationen zu möglichen Bauvarianten enthalten und kann nicht
jeden denkbaren Fall der Aufstellung, des Betriebes oder der Wartung berück-
sichtigen. Demgemäß sind in dieser Dokumentation im wesentlichen nur solche
Hinweise enthalten, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Getriebe-
motoren in industriellen Einsatzbereichen für qualifiziertes Personal erforderlich
sind. Falls im Sonderfall bei beabsichtigtem Einsatz der Maschine bzw. Anlage
in nicht industriellen Bereichen eventuell erhöhte Anforderungen gestellt werden
(z.B. Berührungsschutz gegen Kinderfinger), müssen diese Bedingungen bei der
Montage durch zusätzliche Schutzmaßnahmen maschinen- bzw. anlagenseitig
gewährleistet werden.
Veränderungen (höhere Leistungsaufnahme, Temperaturen, Schwingungen, Ge-
räusche usw. oder Ansprechen der Überwachungseinrichtung) gegenüber dem
Normalbetrieb lassen vermuten, dass die Funktion beeinträchtigt ist. Zur Vermei-
dung von Störungen, die ihrerseits mittelbar oder unmittelbar schwere Personen-
oder Sachschäden bewirken können, muss das zuständige Wartungspersonal
dann umgehend verständigt werden.
IM ZWEIFELSFALL DIE ENTSPRECHENDEN BETRIEBSMITTEL
SOFORT ABSCHALTEN!
2. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Getriebemotoren sind ausschließlich zum Einbau in eine bzw. Zusammen-
Änderungsrichtlinien
91/368/EWG
bau zu einer Maschine bzw. Anlage im industriellen Einsatz bestimmt. Eine
andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungs-
gemäß. Für hieraus entstehende Schäden haftet der Lieferant nicht.
3. Aufstellung
Die Fundamente zur Aufnahme der Getriebe und Getriebemotoren müssen aus-
reichend bemessen und schwingungsfrei ausgeführt sein. Beim Anbau der
Getriebemotoren muss darauf geachtet werden, dass diese fest und ohne
Verspannung auf einer ebenen Fläche montiert werden. Für eine ausreichende
Belüftung der Motoren ist zu sorgen. Werden Verbindungselemente auf die An-
und
bzw. Abtriebswellen aufgezogen, so sind Schläge auf die Wellen zu vermeiden,
da hierdurch Beschädigung der Lager sowie Undichtigkeiten eintreten können.
Ansonsten sind vor dem Aufziehen die Wellenenden zur Erleichterung der
Montage leicht einzufetten. Wir empfehlen, möglichst elastische Kupplungen zu
verwenden, um die Stöße von der angetriebenen Maschine auf das Getriebe
bzw. den Getriebemotor gering zu halten.
4. Elektrischer Anschluss
Der elektrische Anschluss des Motors darf nur von dafür qualifiziertem Personal
unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen und der örtlichen
Anschlussbedingungen durchgeführt werden (siehe 1. Sicherheitshinweise). Der
Motor ist nach dem im Klemmenkasten befindlichen Schaltbild anzuschließen. Es
ist darauf zu achten, dass die Spannung der Stromquelle mit der auf dem
Leistungsschild des Motors übereinstimmt. Für eingebaute Zusatzeinrichtungen,
wie z.B. Bremsen, Tachogeneratoren und Fremdlüfter gelten die entsprechenden
Vorgaben. Die Drehrichtung läßt sich bei Drehstrom-Motoren durch das Ver-
tauschen von zwei Phasen, bei Wechselstrom-Motoren durch ein Umklemmen
der Brücken am Klemmbrett und bei Gleichstrom-Motoren durch Umpolen der
Ankerspannung ändern – dies alles darf nur bei Motorstillstand erfolgen!
5. Absicherung
Schutzleiter unbedingt an der markierten Erdungsschraube anschließen! Zum
Schutz des Motors gegen Überlastung sollte ein Motorschutzschalter vorgesehen
werden. Thermisch auslösende Schutzvorrichtungen sprechen auf Effektivwerte
an und werden bei Bestellung vom Hersteller entsprechend ausgelegt. Bei
Verwendung von Stromrichtern ist die Strombegrenzung auf den Effektivwert des
Nennstromes einzustellen.
6. Wartung
Achtung! Vor Beginn der Wartungsarbeiten muss der Getriebemotor dauerhaft
vom Stromnetz getrennt werden.
a) Motor:
Es empfiehlt sich, je nach Staubanfall, die Lüfterhaube des Motors sowie den
Motor- und Getriebekörper von Zeit zu Zeit vom anfallenden Schmutz zu rei-
nigen (Erwärmung). Bei Motoren mit Kohlebürsten sind diese in regel-
mäßigen Abständen zu prüfen. Die Standzeit der Kohlen ist abhängig von
der Betriebsart und den Betriebsbedingungen. Bei Bedarf müssen die
Kohlebürsten erneuert werden. Nach Abnahme der Lüfterhaube, des
Spannbandes oder der Schraubkappen sind die Kohlen in den meisten
Fällen leicht zugänglich.
b) Getriebe:
Die Getriebemotoren sind bei der Auslieferung betriebsbereit mit Getriebe-
fließfett oder Öl gefüllt. Damit ist eine Langzeitschmierung für alle Triebteile
und Lager gewährleistet. Umständliche Demontagen, Reinigungen und Fett-
wechsel entfallen. Sollte doch ein Nachfetten notwendig sein, dürfen synthe-
tische und mineralische Schmierstoffe nicht miteinander vermischt werden.
7. Schlusswort
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der Betriebs- und Sicherheits-
hinweise sowie der Produktdokumentation nicht Teil einer früheren oder beste-
henden Vereinbarung, Zusage oder eines Rechtsverhältnisses ist oder dieses
abändern soll. Samtliche Verpflichtungen von RUHRGETRIEBE ergeben sich aus
dem jeweiligen Kaufvertrag, der auch die vollständige und allein gültige
Gewährleistungsregelung enthält. Diese vertraglichen Gewährleistungsbestim-
mungen werden durch die Ausführungen dieser Betriebs- und Sicherheits-
hinweise weder erweitert noch beschränkt.

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