ThermoFLUX
10 Garantie
10.1 Garantiefrist
Der Importeur bzw. Händler bestimmt die Garantiebedingungen und
regelt den Service.
Die Garantie für den Kesselkörper ist 5 Jahre, für die Elektroteile (Regelung,
Motor, Gebläse und Heizpatrone) 2 Jahre.
10.2 Garantiebedingungen
Die Erstzündung muss von einer Fachperson durchgeführt worden sein.
Der Kessel muss im Einklang mit den in diesem Handbuch genannten
Bedingungen funktionieren.
Der Kessel muss im Einklang mit den geltenden Staatsvorschriften und
Regelungen installiert sein.
Die Pelletsqualität muss den im Handbuch genannten
entsprechen.
10.3 Garantieausfall
Die Garantie gilt nicht im Falle einer unvorschriftsmässigen Handhabung oder
Instalation, weder bei unvorschriftsmäßiger Instandhaltung oder Handhabung
des Kessels oder Heizsystems.
Für
schäden
Blitzschläge, zu hohe Spannung gilt die Garantie nicht.
hervorgerufen
durch
Ver.2.2015
geltenden Standards
Außeneinflüsse
wie
Pelling
Wasser,
Feuer,
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