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Garantiebedingungen; Für Unsere Produkte Leisten Wir Garantie Gemäß Nachfolgenden Bedingungen - Odys PDV 57024 Handbuch

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Garantiebedingungen

Die nachstehenden Bedingungen beinhalten die Voraussetzungen und den Umfang
unserer Garantieleistungen und lassen unsere gesetzlichen und vertraglichen
Gewährleistungsverpflichtungen unberührt.
Für unsere Produkte leisten wir Garantie gemäß nachfolgenden
Bedingungen:
1. Wir geben 24 Monate-Gewährleistung für DYON-Produkte. Innerhalb von 12 Monaten ab
Kaufdatum beheben wir unentgeltlich nach Massgabe der folgenden Garantiebedingungen
Schäden oder Mängel am Produkt. Bei einem Mangel oder Defekt, der später als 12 Monate
nach dem Kaufdatum festgestellt wird, muß für eine Garantiereparatur ein Fabrikationsfehler
nachweislich vorliegen.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Batterien und andere Teile, die zu den Verbrauchsgütern
zählen, leicht zerbrechliche Teile, wie z.B. Glas oder Kunststoff sowie Defekte aufgrund des
normalen Verschleißes. Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige
Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für die Wert- und Gebrauchstauglichkeit des
Produkts unerheblich sind, durch Schäden aus chemischen und elektrochemischen
Einwirkungen, von Wasser sowie allgemein aus anormalen Bedingungen.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl
unentgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. AXDIA behält sich
das Recht auf Austausch gegen ein gleichwertiges Ersatzgerät vor, falls das eingesandte
Produkt innerhalb eines angemessenen Zeit- und Kostenrahmens nicht instand gesetzt werden
kann. Ebenso kann das Produkt gegen ein anderes gleichwertiges Modell ausgetauscht
werden. Instandsetzungen vor Ort können nicht verlangt werden. Ersetzte bzw. getauschte Teile
gehen in unser Eigentum über.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen
werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, oder wenn unsere Produkte mit
Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die nicht auf unsere Produkte abgestimmt
sind.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine
neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der
Garantiefrist für das ganze Produkt.
5. Weitergehende und andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des
Produkts entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich
angeordnet ist – ausgeschlossen. Wir haften also nicht für zufällige, indirekte oder sonstige
Folgeschäden aller Art, die zu Nutzungseinschränkungen, Datenverlusten, Gewinneinbußen
oder Betriebsausfall führen.
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