2.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Heck-Scheibenmäher darf nur zum Schneiden von am Boden wachsenden Halmgut
verwendet werden. Andernfalls entfallen jegliche Haftungs- und Garantieansprüche.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung, wie z.B. das Schneiden von Hölzern,
gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch:
•
Das Einhalten der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebsbedingungen,
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das Beachten aller Hinweise aus der Betriebsanleitung,
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die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsarbeiten,
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das Verbot von jeglichen An- und Umbauten an der Maschine,
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die Verwendung von Original-Ersatzteilen.
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