d) Batteriebetrieb (Lade- /Entladebetrieb)
Der Verbraucher wird nur aus der Batterie ge-
speist. Das Ladeverfahren ist anwenderabhän-
gig und mit dem Batteriehersteller abzustimmen.
2.3 Erhalten des Vollladezustandes
(Erhaltungsladen)
Es müssen Geräte mit den Festlegungen nach
DIN 41773 benutzt werden. Sie sind so einzu-
stellen, dass die Zellenspannung im Mittel
2,27 V/Z ± 1% beträgt.
2.4 Ausgleichsladung
Wegen möglicher Überschreitungen der zulässi-
gen Verbraucherspannungen sind entsprechen-
de Maßnahmen zu treffen, z.B. Abschalten der
Verbraucher.
Eine Ausgleichsladung ist erforderlich nach einer
Tiefentladung und/oder nach ungenügenden
Ladungen. Sie kann mit konstanter Spannung
von max. 2,40 V/Zelle bis zu 48 Stunden durch-
geführt werden. Dabei darf der Ladestrom nicht
höher als 20A/100Ah Nennkapazität sein.
Bei Überschreiten der max. Temperatur von 45° C
ist das Laden zu unterbrechen oder vorüberge-
hend auf Erhaltungsladen zu schalten, damit die
Temperatur absinkt.
2.5 Überlagerte Wechselströme
Während des Wiederaufladens bis 2,30 V/Zelle
gemäß den Betriebsarten Punkt 2.2 darf der
Effektivwert des Wechselstromes zeitweise max.
10A(RMS)/100Ah Nennkapazität betragen. Nach
dem Wiederaufladen und dem Weiterladen
(Erhaltungsladen) im Bereitschaftsparallelbetrieb
oder Pufferbetrieb darf der Effektivwert des
Wechselstromes 5A(RMS)/100Ah Nennkapazität
nicht überschreiten.
2.6 Ladeströme
Im Bereitschaftsparallelbetrieb oder Pufferbetrieb
ohne Wiederaufladestufe sind die Ladeströme
nicht begrenzt. Der Ladestrom sollte 10A bis
30 A/100Ah Nennkapazität betragen (Richtwert).
2.7 Temperatur
Der empfohlene Betriebstemperaturbereich für
Bleibatterien beträgt 10° C bis 30° C. Der ideale
Betriebstemperaturbereich ist 20° C ± 5 K.
Höhere Temperaturen verkürzen die Brauchbar-
keitsdauer. Die technischen Daten gelten für die
Nenntemperatur 25° C. Niedrigere Temperaturen
verringern die verfügbare Kapazität. Das Über-
schreiten der Grenztemperatur von 55° C ist un-
zulässig.
Dauernde Betriebstemperaturen größer 45° C
sind zu vermeiden.
2.8 Temperaturabhängige Ladespannung
Eine temperaturabhängige Anpassung der Lade-
spannung innerhalb der Betriebstemperatur von
15° C bis 25° C ist nicht erforderlich.
Liegt die Betriebstemperatur dauernd außerhalb
dieses Temperaturbereiches, sollte die Span-
nung angepasst werden. Der Temperaturkorrek-
turfaktor beträgt -0,005 V/Zelle x K.
Somit ergeben sich folgende temperaturabhän-
gige Ladespannungen (Erhaltungsladen):
Batterietemperatur [
2.9 Elektrolyt
Der Elektrolyt ist verdünnte Schwefelsäure die in
einem Vlies festgelegt ist.
3. Batteriepflege und Kontrolle
Die Batterie ist sauber und trocken zu halten, um
Kriechströme zu vermeiden. Die Reinigung der
Batterie sollte gemäß ZVEI-Merkblatt "Reinigung
von Batterien" durchgeführt werden. Kunststoff-
teile der Batterie, insbesondere Blockgefäße,
dürfen nur mit Wasser ohne Zusatz gereinigt
werden.
Mindestens alle 6 Monate sind zu messen
und aufzuzeichnen
•
Batteriespannung
•
Spannung einiger Blöcke
•
Oberflächentemperatur einiger Blöcke
•
Batterieraumtemperatur
Weichen Zellenspannungen von der durch-
schnittlichen Ladeerhaltungsspannung um mehr
als +0,2V bzw. -0,1V, oder Oberflächentempe-
raturen verschiedener Blöcke um mehr als 5 K
ab, so ist der Kundendienst anzufordern.
Jährlich sind zu messen und aufzuzeichnen:
•
Spannung aller Blöcke
•
Oberflächentemperatur aller Blöcke
•
Batterieraumtemperatur
•
Isolationswiderstand gem. DIN 43539 Teil 1
Jährliche Sichtkontrolle:
•
Schraubverbindungen
•
ungesicherte Schraubverbindungen sind auf
festen Sitz zu prüfen
•
Batterieaufstellung bzw. -unterbringung
•
Be- und Entlüftung
4. Prüfungen
Prüfungen müssen gemäß DIN 43539 Teil 1 und
100 (Entwurf) durchgeführt werden. Sonderprüf-
anweisungen, z.B. nach DIN VDE 0107 und DIN
VDE 0108, sind zusätzlich zu beachten.
8. Technische Daten für Sprinter P
Typ
P12V570
P12V600
P12V875
P12V1220
P12V1575
P12V2130
P 6V1700
P 6V2030
Alle Angaben beziehen sich auf 25° C
Competence Center:
Deutsche EXIDE GmbH
Im Thiergarten
63654 Büdingen – Germany
Tel.: +49 (0) 60 42 / 81 343
Fax: +49 (0) 60 42 / 81 745
www.networkpower.exide.com
C]
Ladespannung [V/Z]
°
-10
2,40
0
2,35
10
2,32
20
2,29
25
2,27
30
2,25
40
2,22
Spannung
[V]
12
12
12
12
12
12
6
6
Technischer Kundendienst:
Deutsche EXIDE GmbH
Odertal 35
37431 Bad Lauterberg – Germany
Tel.: +49 (0) 55 24 / 82 274
Fax: +49 (0) 55 24 / 82 480
Kapazitätstest
Um sicher zu stellen, dass die Batterie vor einem
Kapazitätstest voll geladen ist, können folgende
IU-Ladeverfahren angewendet werden:
Möglichkeit 1: 2,27 V/Z, ≥ 48 h
Möglichkeit 2: 2,40 V/Z, ≥ 16 h (max. 48 h)
gefolgt von 2,27 V/Z, ≥ 8 h. Der Ladestrom sollte
jeweils 10A/100Ah Nennkapazität, jedoch maxi-
mal 30A/100Ah betragen.
Neue Batterien
Neue Batterien sollten einer Inbetriebsetzungs-
ladung mit erhöhter Ladespannung, temperatur-
abhängig gem. Abschnitt 2.8, unterzogen wer-
den. Hierbei darf die Ladespannung in keinem
Fall 2,40 V/Z überschreiten. Es ist möglich, die
Zeit, nachdem die Spannung des schwächsten
Blocks ansteigt, als Abschaltzeitpunkt der Aus-
gleichsladung festzulegen.
5. Störungen
Werden Störungen an der Batterie oder der
Ladeeinrichtung festgestellt, ist unverzüglich der
Kundendienst anzufordern. Messdaten gemäß
Punkt 3 vereinfachen die Fehlersuche und die
Störungsbeseitigung. Ein Servicevertrag erleich-
tert das rechtzeitige Erkennen von Fehlern.
6. Lagern und Außerbetriebnahme
Werden Blockbatterien für längere Zeit gelagert
bzw. außer Betrieb genommen, so sind diese
vollgeladen in einem trockenen frostfreien Raum
unterzubringen.
Um Schäden zu vermeiden, können folgende
Ladebehandlungen gewählt werden:
1. Jährliche Ausgleichsladungen nach Punkt 2.4.
Bei mittleren Raumtemperaturen von mehr
als 20° C können kürzere Abstände erforder-
lich sein.
2. Erhaltungsladen nach Punkt 2.3.
7. Transport
Blockbatterien müssen aufrecht stehend trans-
portiert werden.
Blockbatterien, die in keiner Weise Schäden auf-
weisen, werden nach der Gefahrgutverordnung
Straße (ADR) bzw. Gefahrgutverordnung Eisen-
bahn (RID) nicht als Gefahrgut befördert. Sie
müssen gegen Kurzschluss, Rutschen, Umfallen
oder Beschädigung gesichert sein.
Blockbatterien können in geeigneter Weise,
gesichert auf Palette gestapelt werden (ADR
bzw. RID, Sondervorschrift 598). Paletten dürfen
nicht gestapelt werden.
An den Versandstücken dürfen sich von außen
keine gefährlichen Spuren von Säure befinden.
Blockbatterien, deren Gefäße undicht bzw. be-
schädigt sind, müssen als Gefahrgut der Klasse 8,
UN-Nr. 2794, verpackt und befördert werden.
Leistung 15'
1,60 V/Zelle @ 25° C
[W]
570
600
875
1220
1575
2130
1700
2030
Kapazität 10h
1,80V/Zelle @ 25° C
[Ah]
21
24
41
51
61
86
122
178
Stand: Juni 2003