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ThinkVision C400 Benutzerhandbuch Seite 89

Wireless-projektor
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Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von Lenovo dem Kunden
gegenüber.
1. Lenovo haftet unbegrenzt für:
a. Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo ver-
ursacht wurden; und
b. Verletzung ihrer Verpflichtungen aus Ziffer 12 des "Sale of Goods Act 1979"
oder aus Ziffer 2 des "Supply of Goods and Services Act 1982" oder gesetz-
licher Änderung bzw. Neuverordnung dieser Ziffern.
2. Lenovo haftet unbegrenzt, unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen
Lenovo nicht haftbar ist, für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur,
soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden.
3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet Lenovo insge-
samt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu 125 % des
gesamten für die betreffende Maschine zu zahlenden Kaufpreises bzw. die zu
zahlenden Gebühren.
Diese Begrenzung gilt ebenso für Lenovo Lieferanten, Lenovo Reseller und Service-
Provider. Dies ist der maximale Betrag, für den Lenovo, die Lieferanten, Reseller
und Service-Provider insgesamt haftbar gemacht werden können.
Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind Lenovo, die Lieferanten,
Reseller oder Service-Provider in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst
wenn Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider auf die Möglichkeit
solcher Verluste hingewiesen wurden:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder
3. entgangene Gewinne, Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten
Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.
Anhang E. Lenovo Gewährleistung LSOLW-00 05/2005
E-17
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