17. Entsorgung
a) Allgemein
Entsorgen Sie das unbrauchbar gewordene Produkt gemäß den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen.
b) Batterie-/Akku-Entsorgung
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung) zur Rückgabe aller
gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet; eine Entsorgung über den Hausmüll
ist untersagt!
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehenden Symbolen
gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll
hinweisen. Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall
sind: Cd=Cadmium, Hg=Quecksilber, Pb=Blei (Bezeichnung steht auf der
Batterie/Akku z.B. unter den links abgebildeten Mülltonnen-Symbolen).
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich bei den Sam-
melstellen Ihrer Gemeinde, unseren Filialen oder überall dort abgeben, wo
Batterien/Akkus verkauft werden!
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum
Umweltschutz.
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