Herunterladen Diese Seite drucken

Clay Paky PIPER MS HTI 150 Bedienungsanleitung Seite 3

Werbung

7
MASSNAHMEN BEI BETRIEBSSTÖRUNGEN
DER PROJEKTOR SCHALTET SICH NICHT EIN
FEHLERHAFTE PROJEKTION
VERRINGERTE LEUCHTKRAFT
MÖGLICHE URSACHE
Keine Stromversorgung.
Lampe erschöpft oder defekt.
Bruch der Linsen.
Ablagerungen von Staub oder Fett.
• •
8
TECHNISCHE DATEN
ELEKTROMECHANISCHE
ANGABEN
Vorhandene Netzversorgung
• 220 - 240V 50Hz
• 200V 50 Hz - 230V 60 Hz
• 200V 60 H
Der Projektor ist für den Betrieb bei
der auf dem Typenschild an dem
Gerätesockel angegebenen Spannung
und Frequenz ausgelegt.
Lampe
Jodid-Metalldampflampe, Versorgung
mit speziellem eingebautem
Vorschaltgerät:
• Typ HTI 150
– Sockel GY 9.5
– Farbtemperatur 6900 K
– Wirkungsgrad 9500 lm
– Mittlere Lebensdauer 750 h
Leistungsaufnahme
500 VA bei 230V 50Hz
OPTISCHES SYSTEM
Optikgruppe
• Basis aus Druckgußaluminium.
• Doppelkondensorlinsensystem.
• Sphärischer Reflektor mit hoher
Lichtausbeute.
Objektive
• Standard: 1:2,5 / 165mm
• Optional: 1:2,2 / 100mm
STÖRUNG
KONTROLLEN UND ABHILFE
Die Spannung an der
Versorgungssteckdose und/oder
die Leitfähigkeit der Sicherungen
überprüfen.
Lampe ersetzen
(siehe Anweisungen).
Einen autorisierten Techniker
anfordern.
Reinigen (siehe Anweisungen).
KONSTRUKTIONSMERKMALEE
Sicherheitseinrichtungen
Automatische
Abschaltung
bei
Erhitzung
oder
Ausfall
des
Kühlsystems.
Kühlung
Kühlsystem mit Zwangslüftung durch
Axiallüfter
Gehäuse
Aluminiumdruckguß mit
Epoxydpulverbeschichtung.
Montagebügel
• Stahl mit Epoxydpulver-beschichtung.
• Zwei Montagepositionen in 50 mm-
Abständen.
• Einrichtbar innerhalb 110°.
Einbauposition
Beliebig in jeder Position.
Gewichte und Abmessungen
Gewicht 7.4 Kg
238
280
370
9
SCHALTPLAN
Im Hinblick auf eine konstante Qualitätsverbesserung ihrer Produkte behält sich Clay Paky
das Recht vor, ohne Vorbescheid die in dieser Anleitung genannten Daten zu ändern, die
daher nicht verbindlich sind.
Die in dieser Bedienungsanleitung vorgestellten Produkte
entsprechen folgenden EU-Richtlinien:
• Niederspannung 73/23
• EMV-Gesetz 89/336
15

Werbung

loading