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Garantie; Gewährleistung - Silva DKI 3450 Bedienungsanleitung

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GARANTIE

Auf Ihr Gerät bieten wir 24 Monate Gewährleistung und die handelsübliche
Garantie, gerechnet ab Ausstellungsdatum der Rechnung bzw. des
Lieferscheines. Innerhalb dieser Garantiezeit werden bei Vorlage der
Rechnung bzw. des Lieferscheines alle auftretenden Herstellungs- und/oder
-
Materialfehler kostenlos durch Instandsetzung und/oder Austausch der
defekten Teile, bzw. (nach unserer Wahl) durch Umtausch in einen
gleichwertigen, einwandfreien Artikel reguliert. Voraussetzung für eine
derartige Garantieleistung ist, dass das Gerät sachgemäß
behandelt und
gepflegt wurde. Über unsere Garantieleistungen hinausgehende Ansprüche
sind ausgeschlossen. Die Garantie schließt im berechtigten Fall nur die
Reparatur des Gerätes ein. Weitergehende Ansprüche sowie eine Haftung für
eventuelle Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Keine Garantie
kann übernommen werden für Teile, die einer natürlichen Abnützung
,
unterliegen bzw. bei Schäden, die auf Stoß,
fehlerhafte Bedienung
Einwirkung von Feuchtigkeit oder durch andere äußere Einwirkungen oder
auch auf Eingriff Dritter zurückzuführen sind. Im Garantiefall ist das Gerät mit
Rechnung oder Lieferschein, bzw. unter Angabe des Datums, an dem Sie das
Gerät erhalten haben, sowie unter genauer Beschreibung der Mängel und
gut verpackt -
öglichst im Originalkarton - direkt an die nachstehende
m
Servicezentrale zu senden:
DEGUPA Vertriebsges.m.b.H.
Gewerbeparkstraße 7
A-5081 Anif
GARANTIE:
Die Garantie ist eine freiwillige, vertragliche Zusage des Herstellers
( Generalimporteurs ), f ür die es weder inhaltliche noch formale
Mindestanforderungen gibt. Viele Garantien umfassen aber nur einen Teil der
Kosten, die bei Mängelbehebung entstehen, dafür gelten sie aber in der Regel für
alle Mängel, die innerhalb einer bestimmten Frist auftreten.
GEWÄHRLEISTUNG:
Die Gewährleistung ist ausdrücklich im Gesetz festgelegt und betrifft nur Mängel,
die zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren bestanden haben. Der Anspruch richtet
sich immer gegen den Vertragspartner (Händler), der die Behebung des Mangels
kostenlos (für den Konsumenten) durchführen beziehungsweise veranlassen muss.

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