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Informationen Zur Festbrennstoff-Heizung Aus Der 1. Bimschv; Informationen Für Den Heizungsfachmann - Gerco Modular III Montageanleitung

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Installationsanleitung
Information zur Festbrennstoff-Heizung aus der 1. BlmSchV
In Abhängigkeit von der Art des Festbrennstoffes werden für neue Heizungsanlagen die Grenzwerte für
Staub und Kohlenmonoxit (CO) in zwei Stufen geregelt. Form und brennstofftechnische Anforderungen
werden nach § 3, Absatz 1, Nummer 5a, benannt, u.a. für Holzpellets.
In nachfolgender Tabelle sind die Grenzwerte der 1. BlmSchV, sowie die Messwerte des Modular III
aufgeführt.
Stufe 1: Anlagen, die ab dem
22. März 2010 errichtet
werden
Stufe 2: Anlagen, die nach
dem 31. Dezember 2014
errichtet werden
Werte des DomoNova PK
gemessen durch den TÜV-
Rheinland
Information für den Heizungsfachmann
!
Bei der Erstellung und dem Betrieb der Anlage müssen die bauaufsichtlichen Vorschriften und
die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
Bei Erstellung des elektrischen Anschlusses müssen die gültigen Vorschriften und die Vor-gaben
des zuständigen Energieversorgungsunternehmens berücksichtigt werden.
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen dürfen nur durch einen Fachmann nach den jeweiligen
Vorschriften durchgeführt werden.
Technische Information
!
Händigen Sie die technische Information dem Anlagenbetreiber aus.
Sie sollte in unmittelbarer Nähe des Pelletkaminofen deponiert werden.
Unterrichten Sie den Anlagenbetreiber über die Handhabung und Wirkungsweise des Gerätes und
seiner Sicherheitseinrichtungen.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Technischen Informationen der Heizungsanlage.
Aufstellung
Der Pelletkaminofen muss auf einem feuerfesten Boden aufgestellt werden.
Falls der Boden in seiner Struktur entflammbar ist, muss eine feuerfeste Bodenplatte (Keramik, Metall,
oder Glas) verwendet werden.
Sollte eine Glasplatte zum Einsatz kommen, sollten die höhenverstellbaren Fußschrauben vollständig
entfernt werden!
Sicherheits- Mindestabstände
!
Der Pelletkaminofen muss nach den folgenden Abbildungen so aufgestellt werden, dass die Elektro-
und Wasseranschlüsse zugänglich sind.
Der Mindestabstand sollte demnach für Service und Reparaturarbeiten zu Objekten (Wände,
Gegenstände, usw.) mindestens 200 mm betragen.
12
Brennstoff nach
§ 3 Absatz 1
Nummer 5a
Nummer 1 bis 5a
Bodenplatte
800
200
200
Nennwärmeleistung
≥ 4 ≤ 500 kW
0,06 g/m³ = 60mg/m³
≥ 4 kW
0,02 g/m³ = 20mg/m³
0,0139 g/m³ = 13,9 mg/m³ 0,234 g/m³ = 234 mg/m³
327917-00
Staub
CO
0,8 g/m³ = 800 mg/m³
0,4 g/m³ = 400 mg/m³
min.250
327918-00

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