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Garantie
11.1
Garantiefrist
Die Garantie für den Ofenkörper ist 5 Jahre, für die Elektroteile ( Regelung, Motor,
Gebläse und Heizpatrone) 2 Jahre.
11.2
Garantiebedingungen
Die Erstzündung muss von einer Fachperson durchgeführt worden sein.
Der Ofen muss im Einklang mit den in diesem Handbuch genannten Bedingungen
funktionieren.
Der Ofen muss im Einklang mit den geltenden Staatsvorschriften und Regelungen
installiert sein.
Die Pelletsqualität muss den im Handbuch genannten geltenden Standards
entsprechen.
11.3
Garantieausfall
Die Garantie gilt nicht im Falle einer unvorschriftsmässigen Handhabung oder
Instalation, weder bei unvorschriftsmäßiger Instandhaltung oder Handhabung des
Ofens oder Heizsystems.
Für schäden hervorgerufen durch Außeneinflüsse wie Wasser, Feuer, Blitzschläge,
zu hohe Spannung gilt die Garantie nicht.
Für Schäden durch unerlaubte Veränderungen an der Feuerstätte
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