Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Eine andere als die im Kapitel "Bestimmungsgemäße
Verwendung" auf Seite 8 beschriebene Verwendung und
jeder darüberhinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß!
•
Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller
nicht. Das Risiko trägt allein der Benutzer / Betreiber.
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Es ist verboten, das System in jeglicher Form zu
ändern.
•
Es ist verboten, das System unter Umgehung der
Sicherheitseinrichtungen zu betreiben.
•
Es ist verboten, Komponenten zu verwenden, an denen
sicherheitsrelevante Mängel bestehen!
•
Das Motec MVS ist nicht zum Schutz von Personen im
Sinne der geltenden Normen und Richtlinien für
Maschinen und Fahrzeuge geeignet
(Maschinenrichtlinie 2006/42/EU, DIN EN ISO 13849
und ISO 26262).
Vorhersehbarer Fehlgebrauch
Die folgenden Punkte beschreiben einen vorhersehbaren
Fehlgebrauch der Anlage:
•
Ausführung von Arbeiten oder der Bedienung durch
nicht oder nicht ausreichend befähigtes Personal.
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Unsachgemäße Montage.
•
Nichteinhaltung der Betriebsdaten und der
Wartungsintervalle.
•
Ein Betrieb ohne oder mit beschädigten Komponenten,
die der Sicherheit der Personen und des Systems
dienen.
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