Gewährleistung
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Melden Sie Gewährleistungsansprüche sofort nach
Feststellen des Mangels oder Fehlers bei Ihrem
Lieferanten bzw. Servicepartner an.
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Die Gewährleistung erlischt in allen Fällen, in denen
auch keine Haftungsansprüche geltend gemacht
werden können.
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Wird das System zweckentfremdet oder falsch bedient,
kann keine Haftung für eventuelle Schäden
übernommen werden.
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Bei Verwendung außerhalb der EU ist der Anwender
verpflichtet, die jeweiligen nationalen Vorschriften zu
beachten.
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Bei Veränderung am System ist die Einhaltung der
Konformität nicht mehr sichergestellt und die
Gewährleistung erlischt.
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Es wird keine Haftung für Schäden und
Betriebsstörungen übernommen, die wie folgt
beschrieben entstehen:
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Missachten der Anleitung.
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Eigenmächtige Veränderungen am System.
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Bedienungsfehler.
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Unterlassene Wartungsaufgaben.
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Das System darf nur von qualifiziertem und geschultem
Personal in Absprache mit Motec repariert, gewartet
und eingestellt werden.
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Im Falle einer Störung umgehend mit dem Lieferanten
bzw. Servicepartner in Verbindung setzen, falls sich
diese nicht beheben lässt.
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Aus den Angaben, Abbildungen und Beschreibungen in
dieser Anleitung können keine Ansprüche auf Änderung
bereits gelieferter Systeme und Komponenten geltend
gemacht werden.
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Die Angaben in dieser Anleitung beschreiben die
Eigenschaften des Produktes, ohne diese zuzusichern.
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Die in dieser Anleitung angegebenen Informationen,
Daten und Hinweise waren zum Zeitpunkt der
Drucklegung auf dem neuesten Stand.
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Bei der Verwendung von Fremd-Komponenten wie
fahrzeugseitigen Navigationsgeräten oder
Multifunktionsdisplays erlischt der Haftungsanspruch.
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Für abweichende Seitenverhältnisse, fahrzeugseitige
Einschränkungen und damit verbundene
Darstellungsformen übernimmt Motec keine Haftung.
Nähere Informationen entnehmen Sie der jeweiligen
Installations- / Betriebsanleitung.
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