Treten
Funktionsstörungen
an
der
Markise
auf,
so
verständigen
Sie
bitte
Ihren
Fachhändler
oder
Service.
Versuchen
Sie
n ie,
e ine
d efekte
M arkise
i n
B etrieb
z u
n ehmen
u nd
d ie
S törungen
s elbst
z u
b eheben.
Die
Vornahme
jeglicher
Veränderungen
oder
Modifizierungen
durch
Dritte
ohne
Zustimmung
des
Herstellers
ist
untersagt.
Dies
kann
zu
Verletzungen
führen.
Ferner
entfällt
in
diesem
Fall
jeglicher
Garantieanspruch
für
das
Produkt.
Vor
der
Reinigung
des
Markisentuchs
und
dem
Abwaschen
der
Konstruktion
muss
die
Stromzufuhr
der
Markise
unterbrochen
w erden.
Der
Elektroanschluss,
die
erste
Programmierung
des
Markisenantriebs
sowie
fachspezifische
Arbeiten
dürfen
nur
durch
a utorisierte
F achbetriebe
d er
F irma
d urchgeführt
w erden.
2.2. ZUSÄTZLICHE
S ICHERHEITSVORRICHTUNGEN
–
O PTION
N UR
F ÜR
M ARKISEN
M IT
M OTORANTRIEB
Wind-‐Wächter
–
bei
starkem
Wind
fährt
die
Markise
automatisch
ein.
Die
Windkraft,
d.h.
die
Windgeschwindigkeit,
bei
welcher
der
Wächter
das
Signal
zum
Einfahren
der
Markise
sendet,
wird
bei
der
intuitiven
Programmierung
des
Markisenbetriebs
e ntsprechend
d er
b eigefügten
B edienungsanleitung
d es
W ächters
e ingestellt.
Sonnen-‐Wächter
–
die
Option
des
automatischen
Ausfahrens
der
Markise
bei
starker
Sonneneinstrahlung,
bei
welcher
der
Wächter
das
Signal
zum
Ausfahren
der
Markise
sendet,
wird
bei
der
intuitiven
Programmierung
des
Markisenbetriebs
e ntsprechend
d er
b eigefügten
B edienungsanleitung
d es
W ächters
e ingestellt.
Wind-‐Wächter,
Sonnen-‐Wind-‐Wächter
–
Einstellung
der
Parameter
des
Wächters
entsprechend
der
beigefügten
Bedienungsanleitung.
D ie
O ption
„ Einfahren
d er
M arkise
b ei
W ind"
i st
g egenüber
d er
„ Sonnen-‐Option"
v orrangig.
Ein
Wind-‐Wächter,
Sonnen-‐Wächter
oder
Sonnen-‐Wind-‐Wächter
stellt
keinen
Schutz
der
Markise
vor
Beschädigung
durch
h eftige
W indböen
d ar,
b ei
d enen
d er
E instellungsbereich
„ Einfahren"
ü berschritten
w ird.
2.3. VERLETZUNGSGEFAHR,
K ÖRPERBESCHÄDIGUNG
Gefahr
der
Verletzung
der
Hände
und
Finger,
insbesondere
bei
Markisen
mit
Gelenkarmen
beim
Ausfahr-‐
und
Einfahrvorgang
der
Markise.
Um
solche
Verletzungen
zu
vermeiden,
ist
die
Markise
in
einer
entsprechenden
Höhe
von
der
Verkehrsfläche
zu
befestigen,
damit
sich
nach
dem
Ausfahren
der
Markise
das
unterste
Element
in
einer
Entfernung
v on
m indestens
2 200
m m
v on
d er
V erkehrsfläche
b efindet
3.
BEDINGUNGEN
F ÜR
B ETRIEB
U ND
G EBRAUCH
D ER
M ARKISE
Bestimmungszweck
Terrassenmarkisen
dienen
als
Sonnenschutz,
z.B.
auf
Terrassen,
in
Sommergärten
von
Restaurants,
auf
Balkonen,
an
Ladenschaufenstern
sowie
von
im
Freien
aufgestellten
Verkaufsständen.
Zu
diesem
Zweck
wird
das
Markisentuch
ganz
aus-‐
oder
eingefahren.
D as
M arkisentuch
k ann
a uch
t eilweise
a usgefahren
w erden.
Jede
M arkise
k ann
m anuell
( per
H andkurbel)
o der
ü ber
einen
elektrischen
Stellmotor
(siehe
Produktprospekt/technischer
Katalog)
angetrieben
werden.
Die
Markisen
dürfen
nur
für
den
oben
genannten
Bestimmungszweck
verwendet
werden,
auch
wenn
das
angebrachte
Markisentuch
eine
höhere
Wasserbeständigkeit
aufweist
oder
aus
solchem
Material
wie
PVC
gefertigt
ist.
Die
Markise
darf
nur
durch
volljährige
Personen
.
bedient
w erden
H INWEIS
!
Unzulässig
ist
die
Verwendung
der
Markise
unter
Bedingungen
und
zu
Bestimmungszwecken,
die
sich
von
denen
unterscheiden,
die
vom
Hersteller
vorgesehen
wurden.
Die
Nichtbeachtung
dieser
Anweisung
kann
zu
Unfällen
führen.
2200mm
.
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