•
Arbeitsplatz sauber und frei von behindernden Gegenständen halten.
•
Ausreichende Beleuchtung sicherstellen.
•
Kinder, Haustiere und unbefugte Personen von Werkzeugen und Montageplätzen
fernhalten.
•
Gefährdende Stoffe und Flüssigkeiten sicher und nicht im Bereich der Station lagern
•
Arbeiten an der Anlage nur durch Fachkraft vornehmen lassen.
Im Betrieb
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Wenn an der Anlage Schäden auftreten:
- Anlage ausser Betrieb nehmen.
- Anlage nicht weiterbetreiben.
Bei Wartung und Reparatur
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Abnehmen der Haube und Reparaturen nie durch den Betreiber vornehmen lassen.
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Reparaturen nur durch Fachkraft vornehmen lassen.
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Nur Originalersatzteile verwenden.
Beim Brandschutz
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Zutreffende Brandschutzvorschriften und gültige Bauordnungen/Bauvorschriften beachten.
Insbesondere in folgenden Fällen:
- Beim Durchdringen von Decken und Wänden
- In Räumen mit besonderen/verschärften Anforderungen an vorbeugende
Brandschutzmassnahmen.
3.5 Restrisiken
Wasserqualität
Korrosionsschutz und Steinbildung in der Planung gemäss DIN 1988-7 und
Trinkwasseranalysen (gemäss DIN 50930 Teil 6) berücksichtigen.
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Regelmässig gemäss DIN 1988 prüfen.
Bitte beachten Sie die Beständigkeitstabelle auf
© Strasshofer Version 08/2015
Sicherheitshinweise
S.XX
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