maßnahmen zu treffen, insbesondere
geeignete Kleidung und Masken zu
tragen.
•
Während des Spritzvorgangs sowie
im Arbeitsraum darf nicht geraucht
werden. Auch Farbdämpfe sind leicht
brennbar.
•
Feuerstellen, offenes Licht oder fun-
kenschlagende Maschinen dürfen
nicht vorhanden sein, bzw. betrieben
werden.
•
Speisen und Getränke nicht im Arbeits-
raum aufbewahren oder verzehren.
Farbdämpfe sind schädlich.
•
Der Arbeitsraum muss größer als 30 m
sein und es muss ausreichender Luft-
wechsel beim Spritzen und Trocknen
gewährleistet sein. Nicht gegen den
Wind spritzen. Grundsätzlich beim Ver-
spritzen von brennbaren, bzw. gefähr-
lichen Spritzgütern die Bestimmungen
der örtlichen Polizeibehörde beachten.
•
In Verbindung mit dem PVC-Druck-
schlauch keine Medien wie Testbenzin,
Butylalkohol und Methylenchlorid ver-
arbeiten (verminderte Lebensdauer).
D_K_241_50_EX_BE_SPK7.indb 11
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(
Betrieb von Druckbehältern
•
Wer einen Druckbehälter betreibt, hat
diesen in einem ordnungsgemäßen Zu-
stand zu erhalten, ordnungsgemäß zu
betreiben, zu überwachen, notwendige
Instandhaltungs- und Instandsetzungs-
arbeiten unverzüglich vorzunehmen
und die den Umständen nach erfor-
derlichen Sicherheitsmaßnahmen zu
treffen.
•
Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall
erforderliche Überwachungsmaßnah-
men anordnen.
•
Ein Druckbehälter darf nicht betrieben
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werden, wenn er Mängel aufweist,
durch die Beschäftigte oder Dritte ge-
fährdet werden.
•
Kontrollieren Sie den Druckbehälter vor
jedem Betrieb auf Rost und Beschä-
digungen. Der Kompressor darf nicht
mit einem beschädigten oder rostigen
Druckbehälter betrieben werden. Stel-
len Sie Beschädigungen fest, so wenden
sie sich bitte an die Kundendienstwerk-
statt.
Bewahren Sie die Sicherheitshinweise
gut auf.
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02.05.2017 11:22:05
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