11. GESETZLICHE HINWEISPFLICHT ZUR ENTSORGUNG
11.1. ENTSORGUNG GEBRAUCHTER ELEKTRONISCHER GERÄTE
Dieses Produkt ist nicht als normaler Haushaltsabfall zu
behandeln, sondern muss an einer Annahmestelle für das
Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten
abgegeben werden. Weitere Informationen erhalten Sie
über
Entsorgungsbetrieben oder bei Ihrem Händler.
11.2. BATTERIEN UND AKKUS
Sie
(Batterieverordnung) zur Rückgabe aller gebrauchten
Batterien und Akkus verpflichtet; eine Entsorgung über
den
Batterien/Akkus sind mit nebenstehendem Symbol
(durchgestrichene Mülltonne mit schwarzem Balken
darunter) gekennzeichnet, das auf das Verbot der
Entsorgung
Bezeichnungen
Schwermetall sind: Cd=Cadmium, Hg=Quecksilber,
Pb=Blei (Bezeichnung steht auf Batterie/Akku z.B.
unter dem links abgebildeten Mülltonnen-Symbol).
Ihre
unentgeltlich bei den Sammelstellen Ihrer Gemeinde,
unserer Geschäftsstelle oder überall dort abgeben, wo
Batterien/Akkus verkauft werden. Sie erfüllen damit die
gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag
zum Umweltschutz.
Ihre
Gemeinde,
als
Endverbraucher
Hausmüll
ist
über
für
verbrauchten
14
den
sind
untersagt!
den
Hausmüll
das
ausschlaggebende
Batterien/Akkus
kommunalen
gesetzlich
Schadstoffhaltige
hinweist.
Die
können
Sie