10. ENTSORGUNG GEBRAUCHTER ELEKTRONISCHER GERÄTE
Geräte, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, müs-
sen getrennt vom Hausmüll entsorgt werden.
Befolgen Sie die örtlichen Vorschriften bei der Entsorgung
der Materialien. Entsorgen Sie das Gerät gemäß der Elektro-
und Elektronik Altgeräte Verordnung 2002/96/ EC – WEEE
(Waste Electrical and Electronic Equipment).
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung
zuständige kommunale Behörde.
Die verbrauchten, vollkommen entladenen Batterien und Ak-
kus sind über die speziell gekennzeichneten Sammelbehäl-
ter, die Sondermüllannahmestellen oder über den Elektro-
händler zu entsorgen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet,
gebrauchte Batterien zu entsorgen.
Hinweis:
Pb-Cd-Hg. Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen
Batterien:
Pb = enthält Blei;
Cd = enthält Cadmium;
Hg = enthält Quecksilber.
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