HJS Diesel-Partikelfilter
Einbauhinweis
Grundsätzlich sind die mitgelieferten Montageteile zu verwenden.
Garantie-Erklärung
Der City-Filter
ist nachweislich von einer Fachwerkstatt mit den mitgelieferten Montageteilen einzubauen.
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Wir gewähren bei korrekter Montage und Motoreinstellung sowie bestimmungsgemäßem Betrieb auf Funktion und
Lebensdauer des City-Filter
Einbaudatum ist auf der Garantie-Erklärung von der Fachwerkstatt zu bestätigen. Die ausgefüllte Garantie-Erklärung ist mit
dem beigefügten Rückumschlag an HJS zurückzusenden. Ein Garantieanspruch besteht nicht, wenn diese Anforderungen nicht
nachweislich erfüllt wurden.
Weiterhin besteht kein Garantieanspruch, wenn der Einbau unsachgemäß erfolgt, wenn Angaben in der Einbau-/ Betriebs-
anleitung nicht beachtet wurden, wenn durch Nachbesserungsversuche Veränderungen am City-Filter
wenn vom Fahrzeughersteller nicht freigegebener Kraftstoff getankt wurde, wenn die Kraftstoffaufbereitungsanlage in einem
nicht einwandfreien Zustand war oder mechanische Gewalteinflüsse festgestellt wurden.
Diese Garantie begründet für den Fahrzeughalter nur den Anspruch auf Ersatzlieferung einschließlich Montagekosten.
Weitergehende Ansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Stellvertreter beruhte.
Die Gewährleistungsansprüche des Fahrzeughalters gegenüber der Werkstatt, die den City-Filter
gegenüber dem Teilehändler, von dem der Kunde den City-Filter
Erklärung nicht eingeschränkt. Dies gilt insbesondere im Fall eines Fehlschlagens der Ersatzlieferung, z.B. bei Unmöglichkeit,
Fehlerhaftigkeit oder Verzögerung der Ersatzlieferung.
HJS Emission Technology GmbH & Co. KG
Dieselweg 12 • D-58706 Menden/Sauerland Telefax +49 2373 987-249 Internet: www.hjs.com
eine Garantie von 3 Jahren, jedoch max. 80.000 km Laufleistung ab Einbaudatum. Das
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Telefon +49 2373 987-222 E-Mail: hjs@hjs.com
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ist sichergestellt, dass durch
maximale Beladung keine Schädigung des Filtersystems auftreten
kann. Bei ausschließlichem Betrieb des nachgerüsteten PKW im
Kurzstreckenbetrieb kann sich nach deutlich mehr als 5.000 km eine
erhöhte Rußbeladung des Filtersystems einstellen.
Für diesen Fall empfehlen wir, das Fahrzeug bei höheren
durchschnittlichen Geschwindigkeiten oder Lasten zu fahren, um
durch eine kontinuierliche Regeneration den Ruß abzubauen.
Abweichungen von einem bestimmungsgemäßen Gebrauch können
sich ergeben, wenn ein nicht zugelassener Oxidationskatalysator
verbaut wird. Motordefekte, die übersehen werden, können zu einer
deutlichen Erhöhung der Rußemissionen führen (z.B. Störungen vom
AGR- oder Einspritzsystem, die nicht als Fehler erkannt werden,
schränken die katalytische Aktivität ein).
Hinweise
Ist ein Fahrzeug mit einem City-Filter
schließlich Dieselkraftstoff nach DIN EN 590, DIN 51 628 oder
Biodiesel nach DIN EN 14 214 (bei Freigabe des Fahrzeugherstellers)
verwendet werden. Unter Einhaltung der o.g. DIN-Normen sind auch
Kraftstoffe mit einem maximalen Schwefelgehalt von 50 mg/kg
zulässig (bei Freigabe des Fahrzeugherstellers). Die Verwendung
anderer Kraftstoffe, wie z.B. Pflanzenoel, ist nicht gestattet.
Fahrzeuge, deren Motorleistung nicht dem werkseitigen
Auslieferungszustand entsprechen, sind nicht für die Verwendung
des City-Filter
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freigegeben.
Bei Nichteinhaltung besteht kein Garantieanspruch.
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bezogen hat, werden durch die vorliegende Garantie-
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ausgestattet, darf aus-
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vorgenommen wurden,
eingebaut hat, oder
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