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Anhängerzugvorrichtung; Allgemeine Informationen; Fahrverhalten, Fahrhinweise; Anhängerbetrieb - Opel COMBO 2017 Betriebsanleitung

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Fahren und Bedienung
Anhängerzugvorrich‐
tung

Allgemeine Informationen

Nur eine für das Fahrzeug zugelas‐
sene Anhängerzugvorrichtung
verwenden. Bei Fahrzeugen mit
Erdgasmotor kann eine spezielle
Zugvorrichtung erforderlich sein.
Den nachträglichen Einbau von einer
Werkstatt durchführen lassen. Gege‐
benenfalls müssen Änderungen am
Fahrzeug, die die Kühlung, Hitze‐
schutzschilde oder andere Systeme
betreffen, durchgeführt werden.
Die Montage einer Anhängerzugvor‐
richtung kann die Öffnung der
Abschleppöse verdecken. Wenn dies
der Fall ist, die Kugelstange zum
Abschleppen verwenden. Die Kugel‐
stange immer im Fahrzeug mitführen.
Fahrverhalten,
Fahrhinweise
Vor Montage eines Anhängers die
Kugel der Anhängerkupplung
schmieren. Nicht jedoch, wenn zur
Verringerung der Schlingerbewe‐
gung des Anhängers ein Stabilisator
verwendet wird, der auf den Kugel‐
kopf wirkt.
Für Anhänger mit einer geringen
Fahrstabilität und Wohnwagen mit
einem zulässigen Gesamtgewicht
von mehr als 1300 kg wird für
Geschwindigkeiten über 80 km/h die
Verwendung eines Stabilisators drin‐
gend empfohlen.
Sollte der Anhänger zu schlingern
beginnen, langsamer fahren, nicht
gegenlenken, notfalls scharf brem‐
sen.
Bei Bergabfahrt gleichen Gang einle‐
gen wie bei entsprechender Bergauf‐
fahrt und etwa gleiche Geschwindig‐
keit fahren.
Reifendruck auf den Wert für die volle
Zuladung einstellen 3 199.
Anhängerbetrieb
Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind
fahrzeug- und motorabhängige
Höchstwerte und dürfen nicht über‐
schritten werden. Die tatsächliche
Anhängelast ist die Differenz
zwischen dem tatsächlichen Gesamt‐
gewicht des Anhängers und der
tatsächlichen Stützlast mit Anhänger.
Die zulässige Anhängelast ist in den
Fahrzeugpapieren spezifiziert.
Dieser Wert ist generell für Steigun‐
gen bis max. 12 % gültig.
Die zulässige Anhängelast gilt bis zur
angegebenen Steigung und bis zu
einer Höhe von 1000 Metern über
dem Meeresspiegel. Da sich die
Motorleistung wegen der dünner
werdenden Luft bei zunehmender
Höhe verringert und sich dadurch die
Steigfähigkeit verschlechtert, sinkt
auch das zulässige Zuggesamtge‐
wicht um 10 % pro 1000 Meter
zusätzlicher Höhe. Auf Straßen mit
leichten Anstiegen (weniger als 8 %,
z. B. auf Autobahnen) muss das
Zuggesamtgewicht nicht verringert
werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht
darf nicht überschritten werden. Das
zulässige Zuggesamtgewicht ist auf
dem Typschild angegeben 3 189.

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