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7 Aufstellung Und Platzbedarf - Janfire Combiflame Montage- Und Betriebsanleitung

Kombi-heizkessel
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7 Aufstellung und Platzbedarf
Die Aufstellung des Kombi-Heizkessels „Combiflame" muss in einem separaten Raum, welcher
ausschließlich für Heizungszwecke genutzt wird, erfolgen. Dieser Raum muss die Anforderungen
der Feuerungsverordnung an Heizräume für Kessel mit einer Nennwärmeleistung von weniger
als 50kW erfüllen. Die aufstellung des Heizkessels in bewohnten Räumen ist nicht zulässig.
Der Aufstellungsraum muss mit einer für die sicher Bedienung, Reinigung und Wartung aller
Komponenten der Heizungsanlege ausreichenden Beleuchtungsanlage ausgerüstet sein. Bei der
Wahl des Aufstellungsortes ist die Zustimmung der örtlichen Bauaufsichtsbehörde einzuholen.
Die Installation des Kombi-Heizkessels „Combiflame" ist durch einen
autorisierten Fachhandwerker durchzuführen.
Die Installation des Kombi-Heizkessels „Combiflame" (Heizungsanlage,
Elektro-anschluss, sicherheitstechnische Ausrüstung) muss dem jeweiligen
aktu-ellen Stand der Technik entsprechen. Es sind die einschlägigen
Normen und Bauamtlichen Vorschriften einzuhalten. Unter anderem gelten
die FeuVo., BilmSchV., VDE-Richtlinien, EN 303-5 und für die Heizungsanlege
DIN 4751.
Die erforderlichen Genehmigungen sind durch den zuständigen
!
Bezirksschornsteinfeger einzuholen.
Der Aufstellungsort bzw. Aufstellungsplatz muss den sicherheits- und brandschutztechnischen
Richtlinien entsprechen. Dies gilt auch für Maßnahmen zur notwendigen Be- und Entlüftung des
Raumes und der abgasseitigen Anbindung. Sollte der Aufstellungsort des Kombi-Heizkessels
„Combi-Flame" mit Hilfe von Ventilatoren (Wohnungs-lüftung, Küchendunstabzugshauben)
entlüftet werden, müssen zusätzlich die Beurteilungskriterien des Bundesverbandes der
Schornsteinfeger zwingend eingehalten werden.
Bei dem gemeinsamen Betrieb des Kombi-Heizkessels „Combiflame" mit
einer Wohnungslüftungsanlage ist unbedingt eine separate Luftzufuhr zu
installieren.
Der Aufstellungsplatz muss frostsicher sein, einen festen nicht brennbaren Untergrund aufweisen
und den statischen Belastungen standhalten (Gesamtgewicht ca. 330kg). Lassen sie ggf. die
baulichen Bedingungen vom Fachmann prüfen. Im Bereich der Kesseltüren, ist mit höheren
Temperaturen während des Betriebes zu rechnen. Ein ausreichender Abstand zu umliegenden
Gegenständen ist einzuhalten. Bestehen die Gebäudewände aus brennbaren Baustoffen, müssen
die Brandschutzvorschriften nach FeuVo eingehalten werden. Dabei darf der Kombi-Heizkessels
„Combiflame" im Nennlastbetrieb eine maximale Temperatur von 85°C nicht überschreiten.
Wir empfehlen eine Dämmung der umliegenden Wände mit mineralischen
i
Baustoffen der Baustoffklasse A.
Für die Anforderungen an den Aufstellungsraum, bezüglich baulicher
Beschaffenheit und der Be- und Entlüftung, gelten die Bauvorschriften der
!
jeweiligen Länder. In Deutschland gilt die Feuerzugsverordnung (FeuVo) der
jeweiligen Bundesländer.
Combiflame
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