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Garantiebedingungen (Österreich) - AEG FAVORIT 64085 IL Benutzerinformation

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152952 31/0de
18-10-2005
Garantiebediengungen
Garantiebedingungen (Österreich)
Sehr geehrter Kunde!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes aus
dem Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, als Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gemäß den nachstehenden Bedingungen, eine besondere
Garantie ein, die Ihnen zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt
sich über einen Zeitraum von 24 Monaten.
Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und /
oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem
Auftreten angezeigt werden. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder
Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße Handhabung des Gerätes, durch
Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen und durch
Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen vorgenommen wurden, die hierzu
von uns nicht ermächtigt sind, verursacht wurden. Werden unsere Geräte mit
Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen, die keine Originalteile sind und wurde
dadurch ein Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls nicht durch die Garantie
gedeckt.
Von der Garantiezusage ausgenommen sind Verschleißteile (z.B.: Keilriemen,
Kohlebürsten, Leuchtmittel, usw.).
3. Die Garantiezusage umfasst die Behebung oben dargestellter Mängel am Gerät
innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels durch Verbesserung. Die
zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-,
Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen. Über die Verbesserung
hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt.
Verbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in
unseren Kundendienstwerkstätten, durchgeführt.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf-
bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte
Teile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb
des Gerätes entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend
gesetzlich angeordnet ist - ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen den
Händler, bei dem er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, sie darauf
aufmerksam zu machen, dass Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser
Werkskundendienst und unsere Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung
stehen.
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