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Österreich - AEG ÖKO FAVORIT 40750 VI Benutzerinformation

Der vollintegrierbare geschirrspülautomat
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Österreich
1. Für AEG Hausgeräte leisten wir unter den nachstehenden Bedingungen Garantie. Durch
diese Garantie werden Ansprüche des Endabnehmers gegen den Händler (im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes) aus dem Kaufvertrag nicht berührt.
2. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate, für emaillierte Innenkessel der Heißwasserspeicher
weitere 24 Monate, und beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes.
Bei gewerblicher Nutzung von Hausgeräten und bei Nutzung von Waschgeräten in
Gemeinschaftsanlagen ist die Garantiezeit auf 6 Monate beschränkt.
Die Garantiezeit wird durch die von uns erbrachten Garantieleistungen nicht ver-
längert.
3. Der Garantieanspruch ist durch Rechnung oder ähnliche Unterlagen nachzuweisen.
4. Über Ort, Art und Umfang der Mängelbehebung entscheidet unser Kundendienst. Als
Regelung gilt:
• Für Großgeräte (stationär betriebene Geräte) ist unsere nächstgelegene Kunden-
dienststelle zu benachrichtigen. Die Reparatur wird in der Regel am Aufstellungsort,
ausnahmsweise in der Kundendienst-Werkstatt durchgeführt.
• Kleingeräte (nicht stationär betriebene Geräte) sind ohne Fremdeingriff an unsere
Kundendienststelle anzuliefern oder einzusenden.
Unser Kundendienst wird die Instandsetzung so rasch als möglich durchführen.
Die für die Reparatur notwendigen Ersatzteile und die anfallende Arbeitszeit werden
nicht berechnet. Innerhalb der ersten 6 Monate der Garantiezeit werden bei Instand-
setzung die Wegezeiten und Anfahrtskosten unseres Kundendienst-Personals, soweit
diese im Zusammenhang mit der Durchführung der Instandsetzung nach dieser Garan-
tie anfallen, und die Kosten des bei Werkstatt-Reparatur durchzuführenden Hin- und
Rücktransportes nicht in Rechnung gestellt.
Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
5. Innerhalb der Garantiezeit von 12 Monaten werden alle Funktionsfehler, die nachweis-
bar trotz vorschriftsmäßigem Anschluß, sachgemäßer Behandlung und Beachtung der
gültigen Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen auf Fabrikations- oder Mate-
rialfehler zurückzuführen sind, durch unseren Kundendienst beseitigt. Während der
weiteren Garantiezeit von 24 Monaten werden Schäden an emaillierten Innenkesseln
der Heißwasserspeicher entweder durch Reparatur ohne Berechnung des Kessels, oder
durch Austauschen des Gerätes gegen Verrechnung einer Pauschale behoben.
Emaille- und Lackschäden werden nur dann von dieser Garantie erfaßt, wenn sie inner-
halb von 4 Wochen nach Übergabe des Hausgerätes unserem Kundendienst angezeigt
werden.
Schäden aufgrund chemischer und elektrochemischer Einwirkung des Wassers, sowie
Einregulierungs- und Umstellungsarbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen fallen nicht
unter diese Garantie.
Transportschäden müssen - ensprechend den Bedingungen des Transporteurs - gegen
den Transporteur geltend gemacht werden.
Kosten von Dritten (insbesondere für Montage, Installation, usw.) werden von uns nicht
übernommen.
Bei Reparaturversuchen durch Unbefugte besteht kein Garantieanspruch.
Über die erbrachten Garantieleistungen hinausgehende Ansprüche jeglicher Art beste-
hen nicht. Ausgeschlossen sind alle Schadenersatzansprüche einschließlich Folgeschä-
den, sofern eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist.
6. Gerichtsstand hinsichtlich dieser Garantie ist Wien, soweit nicht aus zwingenden
gesetzlichen Gründen ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet wird.
Electrolux Hausgeräte Ges.m.b.H., Herziggasse 9, 1230 Wien
Garantiebedingungen
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