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AEG S25KA7 Gebrauchsanweisung Seite 28

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3.
Aufbewahrung, Verwertung
AEG steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches
Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in den Besitz von AEG
gelangten Geräten zu. Wird ein Gerät nicht spätestens 3 Monate nach
schriftlicher Aufforderung abgeholt und die Vergütung bezahlt oder die
Annahme einer Postnachnahmesendung verweigert, so entfällt die
Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und eine Haftung für leichte
Fahrlässigkeit bei Beschädigung und Untergang. Nach Ablauf der Frist
ist AEG berechtigt, das Gerät zum Verkehrswert zu veräußern, wobei
AEG den Verkauf 1 Monat zuvor ankündigt. Ein etwaiger Mehrerlös wird
dem Auftraggeber erstattet.
4.
Datenspeicherung
AEG erfaßt und speichert die zum Geschäftsverkehr notwendigen
auftragsbezogenen Daten der Auftraggeber.
AEG Hausgeräte GmbH
Kundendienst
Stand: Oktober 1994
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