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Modster Ultralight Alu S4 Betriebsanleitung Seite 8

Quelle: modster.at
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Betriebsanleitung
Hinweise zur Entsorgung
Mit dem Ultralight Alu S4 leisten Sie bereits einen Beitrag zum Umweltschutz. Achten Sie auch beim Entsorgen auf Ihre Umwelt und beach-
ten sie folgende Hinweise:
Entsorgen Sie den Ultralight Alu S4 und die dazugehörigen Komponenten (z.B. Akku) nur bei einem zugelassenen Entsorgungsbetrieb
oder über die kommunale Entsorgungseinrichtung.
Beachten Sie die aktuell geltenden Vorschriften. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Entsorgungseinrichtung über eine umwelt-
gerechte Entsorgung.
Batterien und Elektrogeräte dürfen nicht in den Hausmüll gelangen!
Das nebenstehende Symbol weist auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hin.
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind zusätzlich mit den Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall ge
kennzeichnet: Cd=Cadmium, Hg=Quecksilber, Pb=Blei (Bezeichnung steht auf Batterie/Akku z.B. unter den links abgebil
deten Mülltonne-Symbol).
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen Ihrer Gemeinde oder überall dort
abgeben, wo Batterien/Akkus verkauft werden.
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz.
8. Garantieleistung
Folgende Garantieleistung dürfen Sie von uns erwarten:
2 Jahre Garantie auf die Ultralight Alu S4 Scooter Komponenten: Trittbrett, Vorderbau komplett und Bremspedal. Hiervon ausgenom-
men sind sämtliche Verschleissteile, Kleinteile und Schrauben.
6 Monate Garantie auf den Akku.
Umfang der Garantieleistungen
Der Hersteller verpflichtet sich aufgrund dieser Garantie während der jeweiligen Garantiefristen zu folgenden Leistungen:
Nach Wahl von Reparatur oder Ersatz durch gleichwertige Teile/Komponenten, wobei der Ersatz bezüglich Modell und/oder Farbe vom zu
Ersetzenden abweichen kann; Serviceleistungen, die nicht unter die Garantie fallen und im Kompetenzbereich des Händlers liegen sowie die
Reinigung verschmutzt gelieferter Scooter werden im üblichen Stundenansatz, Material und Transport zu den anfallenden Kosten in Rech-
nung gestellt;
Eine in Garantie erfolgte Leistung (Reparatur/Ersatz) verlängert die ursprüngliche Garantie nicht.
Weitere Ansprüche als die vorgenannten bestehen nicht.
Die Garantie deckt keine Schäden, die zurückzuführen sind auf:
Öffnen des Geräts durch ein unautorisierte Person
Die Rechnung ist nicht die des gekauften Geräts
Nicht-Beachten der Betriebsanleitung
Benutzung bei Regen, nasser Fahrbahn und anderen Witterungseinflüssen.
Unsachgemäße Benutzung, zweckfremde Verwendung oder fahrlässige Bedienung (z.B. Sprünge).
Unsachgemäßer Eingriff durch Dritte (z.B. durch Öffnen des Trittbretts).
Unsachgemäßes Laden (z.B. durch Laden mit einem anderen Ladegerät als das mitgelieferte).
Überschreitung der Maximalgeschwindigkeit von 40 km/h auf Bergabfahrten.
Wenn das Fahrzeug technisch verändert wird, ohne das Einverständnis des Herstellers.
Nachträglicher Um-/Einbau nicht kompatibler oder nicht originaler Teile.
Verschleißteile wie Kugellager, Gleitlager, Lagerbolzen und Lagerschrauben etc.
Ultralight Alu S4-fremde Teile/Komponenten.
Fehlende Garantieinspektion innert angemessener Frist.
Schäden zufolge fehlender bzw. fehlerhafter Einstellung(en) oder abgenützter Komponenten.
Sturzfolgen
Schäden zufolge ungeeigneter Putzmittel, Utensilien wie Hochdruckreinigern oder verwendeter Additive.
Gewerbliche Vermietung/Überlassung
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MODSTER Ultralight Alu S4
www.modster.at

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