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Umweltinformationen; Konformitätserklärung: Rohs; Entsorgung Und Recycling - Honeywell SRX-SL Benutzerhandbuch

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Inhaltsverzeichnis

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Umweltinformationen

Konformitätserklärung: RoHS
Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011
Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)
Von Vocollect™ - Honeywell Voice Solutions hergestellte Produkte
Alle von Vocollect hergestellten Produkte, die von Vocollect seit dem 1. Januar 2012 an Zielorte geliefert werden, an denen die
RICHTLINIE 2011/65/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2011 (RoHS 2) gilt, stimmen
mit der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten überein.
Die Teile überschreiten nicht die Konzentrationshöchstwerte in homogenen Stoffen nach Gewicht für:
• 0,1 % Blei (Pb)
• 0,1 % sechswertiges Chrom (Cr6+)
• 0,1 % polybromiertes Biphenyl (PBB)
• 0,1 % polybromierter Diphenylether (PBDE)
• 0,01 % Cadmium (Cd)
oder sind von den Anforderungen an die oben genannten Höchstwerte laut Anhang der RoHS-Richtlinie ausgenommen.
Produkte von Drittanbietern, die über Honeywell vertrieben werden
Honeywell hat von allen Lieferanten aller Drittanbieter-Produkte Nachweise vorliegen, nach denen Versionen dieser Produkte,
die von Vocollect seit dem 1. Januar 2012 an Zielorte geliefert werden, an denen die RICHTLINIE 2011/65/EG DES
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2011 (RoHS 2) gilt, mit der Richtlinie zur Beschränkung der
Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten übereinstimmen.
Die Teile überschreiten nicht die Konzentrationshöchstwerte in homogenen Stoffen nach Gewicht für:
• 0,1 % Blei (Pb)
• 0,1 % sechswertiges Chrom (Cr6+)
• 0,1 % polybromiertes Biphenyl (PBB)
• 0,1 % polybromierter Diphenylether (PBDE)
• 0,01 % Cadmium (Cd)
oder sind von den Anforderungen an die oben genannten Höchstwerte laut Anhang der RoHS-Richtlinie ausgenommen.

Entsorgung und Recycling

Notifikation nach Artikel 33 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Abschnitt 1, für eine sichere Verwendung dieses
Produkts:
Honeywell hat bestimmt, dass dieses Produkt in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent, gemessen gemäß der
aktuellen REACH-Definition des Begriffs „Erzeugnis", besonders besorgniserregende Stoffe enthält, welche die Kriterien des
Art. 57 der REACH-Verordnung erfüllen und gemäß Artikel 59 Abs.1 der REACH-Verordnung ermittelt wurden. Diese sind
nachfolgend aufgeführt:
SVHC – Name
Bleimonoxid
SVHC – CAS-Nummer
CAS-Nr. 1317-36-8
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