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Samsung NP-G10 Benutzerhandbuch Seite 11

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Drahtlose Geräte enthalten keine Teile, die vom Benutzer gewartet werden
können. Nehmen Sie keine Änderungen an drahtlosen Geräten vor.
Durch Änderungen an drahtlosen Geräten verlieren Sie die Erlaubnis zu deren
Betrieb. Wenden Sie sich im Wartungsfall an den Hersteller.
FCC-Erklärung für die Verwendung in einem Wireless LAN:
„Bei der Installation und dem Betrieb dieser Sender-Antennen-Kombination
kann die Funkfrequenz nahe der installierten Antenne den Grenzwert von
1 mW/cm² überschreiten. Aus diesem Grund ist vom Benutzer generell einen
Mindestabstand von 20 cm zur Antenne einzuhalten. Dieses Gerät kann nicht
in unmittelbarer Nähe anderer Sender oder Sendeantennen aufgestellt
werden."
FCC Abschnitt 68
Dieses Gerät entspricht Abschnitt 68 der FCC-Bestimmungen. Auf der Rückseite
dieses Geräts befindet sich ein Aufkleber, der unter anderem die FCC-
Registrierungsnummer sowie die REN (Ringer Equivalence Number) des Geräts
angibt. Teilen Sie diese Informationen auf Nachfrage Ihrer Telefongesellschaft mit.
Dieses Gerät verwendet folgende USOC-Buchsen: RJ11C.
Dieses Gerät wird mit einem Telefonkabel und Flachstecker geliefert, die den FCC-
Bestimmungen entsprechen. Dieses Gerät ist für den Anschluss an das Telefonnetz
bzw. die Verkabelung mit einem kompatiblen Flachstecker ausgelegt, der dem
Abschnitt 68 der FCC-Bestimmungen entspricht. Einzelheiten dazu finden Sie in den
Installationsanweisungen.
Mit Hilfe der REN wird die Anzahl der Geräte bestimmt, die an die Telefonleitung
angeschlossen werden können. Bei einer Überschreitung der REN an der
Telefonleitung ist es möglich, dass die Geräte bei eingehenden Anrufen nicht klingeln.
In den meisten (aber nicht in allen) Regionen sollte die Summe der RENs nicht mehr
als fünf (5) betragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer lokalen Telefongesellschaft nach
der maximalen REN für Ihr Gebiet, um die genaue Anzahl der Geräte (also die Gesamt-
REN) zu erfahren, die an die Telefonleitung angeschlossen werden können.
Falls das Endgerät eine Beschädigung des Telefonnetzes verursacht, werden Sie von
Ihrer Telefongesellschaft vorab darüber informiert, dass eine vorübergehende
Betriebsunterbrechung erforderlich ist. Falls die fristgerechte Information nicht
möglich ist, werden Sie von der Telefongesellschaft umgehend entsprechend
informiert. Außerdem werden Sie über Ihr Recht belehrt, eine Beschwerde bei der FCC
einzulegen, falls Sie dies für notwendig halten.
Die Telefongesellschaft unternimmt eventuell Änderungen an ihrer Technik, Geräten,
Diensten oder Prozeduren vor, die den Betrieb des Geräts beeinträchtigen können. In
diesem Falle werden Sie von der Telefongesellschaft rechtzeitig entsprechend
informiert, damit Sie die nötigen Änderungen für einen ununterbrochenen Betrieb
vornehmen können.
Einhaltung behördlicher Vorschriften xi

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