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Anhängerzugvorrichtung; Fahrverhalten, Fahrhinweise - Opel Astra Betriebsanleitung

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Anhängerzugvorrichtung
Allgemeine Informationen
Nur eine für das Fahrzeug zugelas‐
sene Anhängerzugvorrichtung ver‐
wenden. Den nachträglichen Einbau
von einer Werkstatt durchführen las‐
sen. Gegebenenfalls müssen Ände‐
rungen am Fahrzeug, die die Küh‐
lung, Hitzeschutzschilde oder andere
Systeme betreffen, durchgeführt wer‐
den.
An Fahrzeugen mit Motor Z 20 LEH
keine Anhängerzugvorrichtung mon‐
tieren
Die Montage einer Anhängerzugvor‐
richtung kann die Öffnung der Ab‐
schleppöse verdecken. Wenn dies
der Fall ist, die Kugelstange zum Ab‐
schleppen verwenden. Die Kugel‐
stange immer im Fahrzeug mitführen.
Einbaumaße einer werkseitig mon‐
tierten Anhängerzugvorrichtung
3 268.

Fahrverhalten, Fahrhinweise

Vor Montage eines Anhängers die
Kugel der Anhängerkupplung
schmieren. Nicht jedoch, wenn zur
Verringerung der Pendelbewegung
des Anhängers ein Stabilisator ver‐
wendet wird, der auf den Kugelkopf
wirkt.
Für Anhänger mit geringerer Fahr‐
stabilität sowie für Anhänger mit
einem zulässigen Gesamtgewicht
von über 1300 kg (Limousine) bzw.
1200 kg (Caravan) darf die Ge‐
schwindigkeit von 80 km/h nicht über‐
schritten werden; die Verwendung
eines Stabilisators wird empfohlen.
Sollte der Anhänger zu schlingern be‐
ginnen, langsamer fahren, nicht
gegenlenken, notfalls scharf brem‐
sen.
Bei Bergabfahrt gleichen Gang einle‐
gen wie bei entsprechender Bergauf‐
fahrt und etwa gleiche Geschwindig‐
keit fahren.
Reifendruck auf den Wert für die volle
Zuladung einstellen 3 252.
Fahren und Bedienung
Anhängerbetrieb
Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind
fahrzeug- und motorabhängige
Höchstwerte und dürfen nicht über‐
schritten werden. Die tatsächliche
Anhängelast ist die Differenz zwi‐
schen dem tatsächlichen Gesamtge‐
wicht des Anhängers und der tatsäch‐
lichen Stützlast mit Anhänger.
Die zulässige Anhängelast ist in den
Fahrzeugpapieren spezifiziert. Die‐
ser Wert ist generell für Steigungen
bis max 12 % gültig.
Die zulässige Anhängelast gilt bis zur
angegebenen Steigung und bis zu
einer Höhe von 1000 Metern über
dem Meeresspiegel. Da sich die Mo‐
torleistung wegen der dünner wer‐
denden Luft bei zunehmender Höhe
verringert und sich dadurch die Steig‐
fähigkeit verschlechtert, sinkt auch
das zulässige Zuggesamtgewicht pro
1000 Meter zusätzlicher Höhe um
10 %. Auf Straßen mit leichten An‐
stiegen (weniger als 8 %, z. B. auf
Autobahnen) muss das Zuggesamt‐
gewicht nicht verringert werden.
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