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Panasonic EB-vs3 Bedienungsanleitung Seite 167

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EU-Garantie des Herstellers
EU/EWR-Garantie: Bedingungen in einem anderen Land als
dem Anschaffungsland
Sollte der Käufer einen Defekt des Geräts feststellen, muss er
dies umgehend dem Verkaufsunternehmen, der nationalen
Vertriebsgesellschaft in dem EU-/EWR-Land, in dem die
Garantieansprüche erhoben werden (wie in der
Serviceanweisung des Produkts beschrieben) oder dem
nächsten autorisierten Händler mitteilen und diese Garantie
sowie den datierten Kaufbeleg vorlegen. Der Käufer wird
anschließend über Folgendes informiert:
(i)
Ob das Verkaufsunternehmen oder die nationale
Vertriebsgesellschaft den Reparaturdienst übernimmt;
oder
(ii) Ob das Verkaufsunternehmen oder die nationale
Vertriebsgesellschaft den Versand des Geräts in das
Anschaffungsland in EU/EWR organisiert; oder
(iii) Ob der Käufer das Gerät selbst an das
Verkaufsunternehmen oder an die nationale
Vertriebsgesellschaft in dem EU-/EWR-Land, wo das
Gerät vermarktet wurde, senden kann.
Wenn es sich bei dem Gerät um ein Modell handelt, das
normalerweise von Verkaufsunternehmen oder nationaler
Vertriebsgesellschaft im Verwendungsland vertrieben wird, ist
das Gerät zusammen mit Garantiekarte und datiertem
Kaufbeleg auf eigene Gefahr und Kosten des Käufers an das
Verkaufsunternehmen oder die Vertriebsgesellschaft, das/die
die Reparatur durchführt, zurückzusenden. In einigen Ländern
bestimmt das Tochter-Verkaufsunternehmen oder die nationale
Vertriebsgesellschaft Händler oder bestimmte
Serviceunternehmen zur Durchführung der entsprechenden
Reparaturarbeiten.
Wenn es sich bei dem Gerät um ein Modell handelt, das
normalerweise nicht im Verwendungsland vertrieben wird, oder
wenn sich die internen oder externen Charakteristika des
Produkts von dem entsprechenden, im Land verwendeten
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