Sicherheitskapitel
12
Tätigkeit
Warten, Reparieren
Fehler beheben
Erläuterung zur Tabelle:
Anerkannt befähigte Person
Die befähigte Person muss für die Prüfungen zu Explosionsgefährdungen
verfügen über:
ein einschlägiges Studium oder
n
eine vergleichbare technische Qualifikation oder
n
eine andere technische Qualifikation mit langjähriger Erfahrung auf
n
dem Gebiet der Sicherheitstechnik.
Die Person muss Kenntnisse bezüglich des Regelwerkes aufweisen und
mindestens ein Jahr in dem Bereich gearbeitet haben. Eine Teilnahme an
Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch wird gefordert.
Besondere Anforderungen werden an befähigte Personen gestellt, die
Prüfungen an instandgesetzten Geräten/Teilen durchführen. Sie müssen
von der zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung) hierfür anerkannt
sein.
Fachkraft ATEX Explosionsschutz
Die Fachkraft mit Zusatzqualifikation Explosionsschutz ist speziell für den
Aufgabenbereich, in dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten
Normen und Bestimmungen. Die Fachkraft mit Zusatzqualifikation Explosi‐
onsschutz kann aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrungen
Arbeiten an Geräten und Anlagen in explosionsgeschützten Bereichen
ausführen und mögliche Gefahren selbstständig erkennen und vermeiden.
Die Fachkraft mit Zusatzqualifikation Explosionsschutz ist zusätzlich mit
allen für den Explosionsschutz relevanten Normen und Bestimmungen
vertraut.
Die Fachkraft mit Zusatzqualifikation Explosionsschutz muss die Bestim‐
mungen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung
erfüllen.
Elektrofachkraft ATEX Explosionsschutz
Die Elektrofachkraft mit Zusatzqualifikation Explosionsschutz ist speziell
für den Aufgabenbereich, in dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt die
relevanten Normen und Bestimmungen. Die Elektrofachkraft mit Zusatz‐
qualifikation Explosionsschutz kann aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung
und Erfahrungen Arbeiten an elektrischen Anlagen ausführen und mög‐
liche Gefahren selbstständig erkennen und vermeiden.
Die Elektrofachkraft mit Zusatzqualifikation Explosionsschutz ist zusätzlich
mit allen für den Explosionsschutz relevanten Normen und Bestimmungen
vertraut.
Die Elektrofachkraft mit Zusatzqualifikation Explosionsschutz muss die
Bestimmungen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhü‐
tung erfüllen.
Anerkannt befähigte Person
Die befähigte Person muss für die Prüfungen zu Explosionsgefährdungen
verfügen über:
ein einschlägiges Studium oder
n
eine vergleichbare technische Qualifikation oder
n
eine andere technische Qualifikation mit langjähriger Erfahrung auf
n
dem Gebiet der Sicherheitstechnik.
Qualifikation
Fachkraft ATEX, Elektrofachkraft
ATEX
Fachkraft ATEX oder Elektrofach‐
kraft ATEX - je nach Fehler;
prüfen der elektrischen Installation:
Anerkannt befähigte Person